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„Ladesäulencheck 2024“: Laden unterwegs teurer als Tanken

„ladesäulencheck 2024“: laden unterwegs teurer als tanken

Bild: BMW

Das E-Auto unterwegs zu laden, wird in Deutschland laut einer Auswertung immer teurer. Jede geladene Kilowattstunde (kWh) Strom an öffentlichen Ladesäulen kostet demnach E-Mobilisten durchschnittlich 55 Cent an Normalladepunkten (AC) und 66 Cent an Schnellladepunkten (DC).

Für eine Reichweite von 100 Kilometern (bei 20 kWh Stromverbrauch) fallen damit Kosten in Höhe von 11,10 beziehungsweise 13,11 Euro für eine Stromladung an. Fahrer von Verbrenner-Autos kostet die gleiche Strecke nur 10,38 Euro (bei sechs Litern Benzinverbrauch). Das geht aus dem „Ladesäulencheck 2024“ hervor. Für die Analyse hat Statista im Auftrag des Ökostromanbieters LichtBlick die Tarife führender Betreiber ausgewertet.

„Die Preise an den Tank- und Ladesäulen sorgen bei Autofahrer*innen für Fehlanreize und fördern damit klimaschädliches Verhalten. Die Entwicklung ist fatal. Für die Verkehrswende ist der breite Umstieg von Verbrenner- auf E-Autos unerlässlich, ebenso wie verbraucher*innen-freundliche Preise an öffentlichen Ladesäulen“, so Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.

Sinkende Strompreise, laden unterwegs aber immer teurer

Die durchschnittlichen Preise pro geladener Kilowattstunde Strom sind im Vergleich zum letzten Ladesäulencheck weiter angestiegen – die Differenz liegt bei 3 ct/kWh (AC) beziehungsweise 4 ct/kWh (DC). Dabei ist der Durchschnittspreis für Haushaltsstrom im selben Zeitraum gesunken. Eine ähnliche Tendenz lässt sich beim Fahrstrom unterwegs nicht erkennen.

„Darüber hinaus machen auch die Zugangsbedingungen an öffentlichen Ladesäulen den Umstieg aufs E-Auto unattraktiv. So müssen E-Mobilist*innen insbesondere bei überregionalen Fahrten auf verschiedene Anbieter zurückgreifen, die wiederum jeweils unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten (Ladekarte, App) anbieten. Die Folge ist ein Wirrwarr an verschiedenen Ladekarten und -Apps, die Kund*innen für den Startvorgang bereithalten müssen“, erklärt LichtBlick.

„Das sogenannte Ad-Hoc-Laden, das mithilfe eines QR-Codes auf den Ladesäulen spontan gestartet werden kann, bietet für E-Mobilist*innen keine zufriedenstellende Alternative – die Preise sind teurer als für vertragsbasierte Fahrstromtarife, die E-Mobilist*innen mit den Anbietern direkt abschließen.“

Lokale Monopolisten bestimmen Ladebedingungen & -preise

Ein Hauptgrund für die gestiegenen Preise an öffentlichen Normalladesäulen ist laut LichtBlick die Monopolbildung im Markt. Lokale Monopolisten hätten über Jahre hinweg ihre hohen Anteile im Markt verfestigen können. Diese Monopolisten seien in der Regel die jeweiligen lokalen Energieversorger, die mit dem örtlichen Stromnetzbetreiber konzernrechtlich verbunden oder selbst Stromnetzbetreiber sind. Marktanteile von über 80 Prozent bei Normalladepunkten stellten den Normalfall dar – „in der Spitze sichern sich Monopolisten sogar bis zu 93 Prozent der Marktanteile in ihrer jeweiligen Region“.

Im aktuellen Marktmodell könnten Stromanbieter keinen eigenen Strom an der Ladesäule anbieten. Vielmehr bestimme allein der Ladepunktbetreiber den Ladestromlieferanten – dies sei in der Regel der konzerneigene Vertrieb. Daher würden Ladebedingungen und -preise faktisch von den lokalen Monopolisten bestimmt. Diese könnten aufgrund des fehlenden Wettbewerbs ihren eigenen Fahrstromkunden gegenüber nicht marktgerechte, überhöhte Fahrstrompreise durchsetzen.

„Mit ihrer Marktmacht diskriminieren die lokalen Monopolisten zudem Drittanbieter wie LichtBlick und verlangen von diesen bis zu 89 Prozent höhere Entgelte für die Nutzung der Ladepunkte als von ihren eigenen Kund*innen für den Bezug von Fahrstrom“, bemängelt der Ökostromanbieter. „Um kostendeckende Fahrstromtarife an öffentlichen Ladesäulen anbieten zu können, müssen Dritt-anbieter den Fahrstromtarif des Roaming-Partners sowie das Roaming-Entgelt an ihre Fahrstromkund*innen weitergeben. Wettbewerbsgerechte Preise für E-Mobilist*innen sind somit nicht möglich.“

„Zudem können sie die Erlöse aus den THG-Quoten nicht an ihre Kund*innen weitergeben. Dies bleibt exklusiv den Ladesäulenbetreibern bzw. dem vom ihnen bestimmten Ladepunktlieferanten vorbehalten. Die Folge: Dieser einseitige Kostenvorteil verschärft die Preisdiskriminierung und führt dazu, dass Drittanbieter mittelfristig aus dem Markt verdrängt werden.“

Die Monopolkommission habe in ihrem letzten Sektorgutachten ebenfalls bestätigt, dass die marktbeherrschende Stellung des lokalen Anbieters zu höheren Ladepreisen an Normalladepunkten führt.

„Das Durchleitungsmodell für echten Wettbewerb an der Ladesäule“

„Die Monopole im Normalladesäulenmarkt werden sich nicht von allein auflösen, der Markt benötigt dringend eine Reform. Darum schlagen wir bereits seit Jahren das Durchleitungsmodell vor. Die Folgen einer solchen Reform würden sich positiv auf die Preise für E-Mobilist*innen auswirken“, sagt Adam. „Entsprechende Entwicklungen gab es etwa auch im Zuge der Liberalisierung der Bereiche Haushaltsstrom und Telekommunikation.“

Mit dem Modell erhalte jeder Energieversorger das Recht auf Durchleitung seines Stroms an öffentliche Ladesäulen. Damit seien Fahrstromlieferanten nicht mehr von Stromlieferung und Preisen der Ladesäulenbetreiber abhängig. Im Gegenzug erhalte der Betreiber ein Nutzungsentgelt für Installation, Betrieb und Wartung der Ladesäule, das ebenfalls eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals ermöglicht. Die Ladesäulen-Infrastruktur werde über die Nutzungsentgelte (mit-)finanziert und so unabhängig von staatlicher Förderung.

LichtBlick: „Wettbewerb entsteht durch die Möglichkeit zum Wechsel des Fahrstrom-Anbieters (analog zum Wechsel des Stromanbieters im Haushalt). Der Vorteil für E-Mobilist*innen: Sie können den Fahrstrom-Tarif des Anbieters ihrer Wahl an jeder öffentlichen Ladesäule nutzen. Preise und Stromqualität sind transparent, alle Ladevorgänge erscheinen auf einer Abrechnung. In einem gemeinsamen Pilotprojekt haben LichtBlick, 50Hertz und Stromnetz Berlin die Durchleitung an öffentlichen Ladesäulen bereits erfolgreich getestet.“

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