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Warum es bei der Parkscheibe nicht auf die exakte Ankunftszeit ankommt

warum es bei der parkscheibe nicht auf die exakte ankunftszeit ankommt

Die Parkscheibe wird korrekterweise auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt, informiert der ADAC. © Jürgen Ritter/Imago

Wie stellt man die Parkscheibe richtig ein? Der ADAC erklärt die Regeln – und informiert über die möglichen Verwarngelder, wenn sich Autofahrer nicht daran halten.

Eine Parkscheibe ist leicht zu bedienen, keine Frage. Doch aufgepasst: Die weiß-blaue Parkscheibe darf nicht auf die exakte Ankunftszeit eingestellt werden, wie der ADAC über einen leicht geschehenen Fehler informiert. Wie stellt man die Parkscheibe richtig ein? „Sie wird auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt“, hieß es auf ADAC. de. Die Experten erklärten es an einem Beispiel ganz einfach so: „Wird das Auto um 16.05 Uhr abgestellt, muss der Fahrer die Parkscheibe auf 16.30 Uhr stellen.“ Alles andere sei falsch und könne ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. „Die Parkscheibe muss außerdem so im Auto liegen, dass sie von außen gut lesbar ist, am besten auf dem Armaturenbrett.“

Was ist, wenn die Zeit nicht ausreicht? Darf man dann die Parkscheibe einfach weiterdrehen? „Nein. Das Weiterdrehen der Parkscheibe nach Ende der erlaubten Parkzeit ist verboten“, hieß es auf ADAC.de. Autofahrer sollten die erlaubte Parkzeit nicht überstrapazieren – denn schon, wer bis zu eine halbe Stunde überzieht, muss laut den Experten mit einem Bußgeld rechnen.

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Parken ohne oder mit falsch eingestellter Parkscheibe – welche Bußgelder drohen?

Der ADAC informiert über die laut der neuen Bußgeldverordnung vorgesehenen Verwarnungsgelder:

Ohne Parkscheibe geparkt oder falsch eingestellt Verwarnungsgeld
bis zu 30 Minuten 20 Euro
bis zu einer Stunde 25 Euro
bis zu zwei Stunden 30 Euro
bis zu drei Stunden 35 Euro
über drei Stunden 40 Euro

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Parkzeit lässt sich verlängern, wenn man einmal um den Block fährt

Lässt sich die Parkzeit verlängern, indem man einmal vor- und zurückfährt? Auch hier lautete die Antwort dem ADAC zufolge: Nein. Entscheidend sei, dass nach Ablauf der Zeit ein neuer Parkvorgang eingeleitet werde. Allerdings: Eine Verlängerung der Parkzeit sei zum Beispiel möglich, indem man mit dem Auto einmal um den Block fahre. „Ist der Platz dann noch frei, gehört er ihnen“, hieß es auf dessen Internetseite.

Video: Sind Parkscheiben im eingeschneiten Auto gültig oder droht ein Strafzettel?

Vorsicht beim Parken auf dem Supermarktparkplatz

Wie steht es mit dem Parken auf dem Supermarktplatz? Dort möchten manche Parkplatzbetreiber sicherstellen, dass nur eigene Kunden den Parkplatz benutzen, während sie drinnen einkaufen. „Da es sich um Privatgrund handelt, müssen sich Betroffene an die Regeln halten“, betont man bei dem Automobilclub. Die Regeln wiederum müssten „gut sichtbar angebracht“ sein, heißt es weiter auf ADAC.de, zum Beispiel an der Zufahrt zum Parkplatz. „Pkw ohne Parkscheibe bzw. mit überschrittener Zeit können dann auch abgeschleppt oder mit Vertragsstrafen belegt werden.“ (ahu)

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