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Punkte in Flensburg: Nach welchen Fristen sie verfallen

Je nach Schwere ihres Vergehens werden Verkehrssünder mit Punkten in Flensburg bestraft. Diese verfallen – jedoch nach unterschiedlichen Fristen.

Die meisten Autofahrer halten sich an Verkehrsregeln und Tempolimits – aber leider eben nicht alle. Immer wieder gibt es besonders dreiste Zeitgenossen, die beispielsweise eine Rettungsgasse zum eigenen Vorankommen nutzen oder gleich mehrere Tempolimits in Folge ignorieren. In solchen Fällen werden neben einem Bußgeld oft auch Punkte in Flensburg fällig – erst im November 2021 wurde der Bußgeldkatalog verschärft. Doch ab wie vielen Punkten wird es kritisch? Und: Kann man auch Punkte abbauen?

punkte in flensburg: nach welchen fristen sie verfallen

Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, dem drohen Punkte in Flensburg. (Symbolbild) © Julian Stratenschulte/dpa

Punkte in Flensburg: Wie man sie abbaut und wann sie verfallen

„Verkehrssünderkartei“, wird das Flensburger Punktekonto landläufig genannt – doch im offiziellen Behördendeutsch heißt es eigentlich „Fahreignungs-Bewertungssystem“. Daneben gibt es auch noch das „Fahreignungsregister“ (FAER) – dort wird beispielsweise festgehalten, wenn einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch Entscheidungen über Straftaten – wie beispielsweise eine Nötigung – und Ordnungswidrigkeiten, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen, werden hier eingetragen.

„Verkehrssünderkartei“: Bei mehr als acht Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg

Bei acht oder mehr Punkte auf dem Flensburger Konto wird dem Verkehrssünder die Fahrerlaubnis entzogen. Das versucht man natürlich zu vermeiden, gerade wenn man berufsmäßig auf seinen Führerschein angewiesen ist. Tatsächlich gibt es die Möglichkeit, Punkte abzubauen – genauer gesagt: einen Punkt. Und auch das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Punkte in Flensburg: Fahreignungsseminar kann nur unter bestimmten Voraussetzungen helfen

Laut dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) kann man bei einem Punktestand von bis zu fünf Punkten freiwillig an einem sogenannten „Fahreignungsseminar“ teilnehmen. Möglich ist das aber nur einmal innerhalb von fünf Jahren – und auch nicht bei mehr als fünf Punkten auf dem Konto.

Punkte in Flensburg werden auch automatisch wieder gelöscht, doch hierbei unterscheiden sich die Fristen:

  • 2 Jahre und 6 Monate: Bei Entscheidungen wegen verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (beispielsweise Handynutzung am Steuer)
  • 5 Jahre: Bei Entscheidungen wegen besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten – etwa Alkoholdelikten. Außerdem bei Entscheidungen wegen Straften ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder ohne isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
  • 10 Jahre: Bei Entscheidungen wegen Straften mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Punkte in Flensburg: Abfrage des Stands ist kostenlos möglich

Wer schon das ein oder andere Mal einen oder mehrere Punkte in Flensburg kassiert hat, und sich nicht ganz sicher ist, wie sein aktueller Stand ist, kann diesen beim KBA kostenlos online abfragen. Voraussetzung ist allerdings ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion. Auch eine Abfrage per Post ist möglich, dann muss man allerdings eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mitschicken. Und wer zufällig gerade in der Nähe des KBA in Flensburg ist, kann sich innerhalb der Öffnungszeiten auch persönlich nach dem Punktestand erkundigen.

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