Ab 2. Februar 2023 gibt es eine Neuerung beim §57a-Pickerl in Österreich.
Ab dem 2. Februar 2023 bekommt das “Pickerl” in Österreich eine Rundum-Erneuerung, die einiges verändert. Das müssen Autobesitzer dazu zu wissen.
Ab dem 2. Februar 2023 gibt es nun aber deutliche Änderungen beim Pickerl: Das §57a-Gutachten wird auf ein neues einheitliches Layout gebracht und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird. Durch Einlesen des QR-Codes kann jede Person kostenlos eine elektronische Version des Gutachtens abrufen.
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Für Konsumenten bringt das Vorteile, erklärt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc: “Der QR-Code am §57a Gutachten bringt insbesondere Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. So kann die Echtheit des Gutachtens ganz leicht überprüft werden”.
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eCall ist ein bordeigenes Notrufsystem, das aus Sensoren, GPS-Einheit sowie Freisprecheinrichtung besteht. Durch Drücken des SOS-Knopfs oder wenn bei einem schweren Unfall die im Auto eingebauten Crash-Sensoren Alarm schlagen und z.B. den Airbag auslösen, wird automatisch ein Signal an die Notrufnummer 112 übermittelt. Es soll vor allem die Zeitspanne zwischen Unfall und Eintreffen der Blaulicht-Retter deutlich verkürzen.
Weitere Änderungen beim Pickerl stehen dann im Frühjahr an: Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der §57a Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden.
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Erstes Ziel ist dabei die Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.
Der ÖAMTC unterstützt das Vorhaben einer transparenten und vergleichbaren Darstellung der durchschnittlichen Verbräuche einzelner Fahrzeugmodelle, ist aber strikt gegen die Zuordnung einzelner Verbräuche zu rückverfolgbaren Fahrzeugdaten, wie der Fahrzeugidentifizierungsnummer.
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