Vollelektrische Firmenwagen profitieren von einer Reihe an Steuererleichterungen.
Elektroautos bis 95.000 Euro sparen
Was bringt aber die Neufassung für die Firmenflotten und ihre Fahrer? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, versteuern den Vorteil der Privatnutzung vergünstigt, teilt die Bundesregierung mit. Statt 1,0 Prozent des Bruttolistenpreises wie bei Verbrennern zu versteuern, werden E-Fahrer nur noch mit 0,25 Prozent zur Kasse gebeten, statt der bisherigen 0,5 Prozent (die auch für Plug-in-Hybride galten).
Dies ging bislang jedoch nur dann, „wenn das Auto nach dem sogenannten Bruttolistenpreis höchstens 70.000 Euro kostet. Dieser Betrag wird nun auf 95.000 Euro angehoben. Die neue Höchstgrenze gilt für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft wurden, beziehungsweise werden.”
Sonderabschreibung für E-Autos
Zusätzlich profitieren auch Unternehmen. Die Regierung hat eine neue Sonderabschreibung für vollelektrische Dienstwagen eingeführt. Diese gilt ebenfalls rückwirkend ab Juli 2024 und ermöglicht es Firmen, Anschaffungskosten eines E-Fahrzeugs schneller steuerlich abzuschreiben. Im ersten Jahr können ganze 40 Prozent der Kosten geltend gemacht werden, im zweiten 24 Prozent. In den folgenden Jahren sinkt der Satz sukzessive. Das bedeutet, im sechsten Jahr nach der Anschaffung kann das Unternehmen nur noch 6 Prozent abschreiben. Diese Regelung läuft vorerst bis Ende 2028 und soll Unternehmen dabei helfen, Liquidität zu bewahren und gleichzeitig die Anschaffung von umweltfreundlichen Fahrzeugen zu fördern.
Diese Änderungen sind ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Mobilität. Vor allem nach der Abschaffung der Umweltprämie ist das ein entscheidender Schritt zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland. Die Steuererleichterungen machen Elektroautos sowohl für Mitarbeiter als auch für Unternehmen attraktiver. Idealerweise sorgen sie dafür, dass Deutschland beim Umstieg auf klimafreundliche Technologien ein Stück schneller vorankommt.