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Ladestationen: Bundeskartellamt sieht wettbewerbsschädliche Strukturen

In vielen Kommunen und Städten sieht das Bundeskartellamt zu wenig Wettbewerb zwischen den Anbietern von Ladestrom. Dadurch könnten Preise überhöht sein.

ladestationen: bundeskartellamt sieht wettbewerbsschädliche strukturen

Ein VW ID.3 an einer Ladestation in Bremen.

(Bild: heise online / anw)

“Der Wettbewerb bei der Versorgung mit Ladestrom funktioniert vielerorts nicht richtig.” Zu diesem Ergebnis kommt Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt nach einer Sektoruntersuchung. Viele Kommunen hätten öffentliche Flächen für Ladesäulen überwiegend oder sogar ausschließlich an das eigene kommunale Stadtwerk oder einzelne Anbieter vergeben. Dadurch gebe es in vielen lokalen Märkten nur sehr wenige Anbieter von Ladesäulen und Ladestrom.

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“Dort ist die Konzentration so hoch, dass marktbeherrschende Stellungen entstehen”, erläuterte Mundt. Dadurch habe die Kundschaft kaum Auswahl, Ladestrompreise können steigen, weil marktmächtige Anbieter nicht befürchten müssen, dass die E-Autofahrer zur Konkurrenz wechseln. Durch bessere Rahmenbedingungen für Flächenvergaben wäre das vermeidbar gewesen.

Unterschiede an der Autobahn

Entlang der Autobahnen sei die Situation unterschiedlich. An den einfachen Rastplätzen habe der Bund die Voraussetzungen für einen offenen Marktzugang verbessert, indem sie ihre Flächen fürs “Deutschland-Netz” ausgeschrieben habe. Anders sei es an den bewirtschafteten Rastanlagen, die wegen langfristiger Konzessionen weiterhin insbesondere bei der Tank&Rast-Gruppe verbleiben. “Hier besteht ebenfalls die Gefahr, dass die Tank&Rast-Gruppe durch die ausschließlich eigene Nutzung der Flächen oder die Vergabe von Flächen an nur einige wenige Ladesäulenbetreiber die Entstehung marktmächtiger Stellungen fördert”, schreibt das Bundeskartellamt.

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Bund, Städte und Gemeinden seien wirtschaftlich tätig, wenn sie eigene Flächen vergeben. Damit unterlägen sie dem Kartellrecht, betont das Amt. Wenn sie öffentliche Flächen vergeben, dürften sie den Wettbewerb zwischen verschiedenen, um die Flächen konkurrierenden Betreibern von Ladesäulen nicht beschränken.

Allerdings weisen für das Bundeskartellamt aktuelle Preisunterschiede an den Ladesäulen auf “punktuell missbräuchlich überhöhte Preise” hin. Einzelne Preisüberhöhungen allein ließen noch nicht den Schluss zu, dass die Ladestrompreise in Deutschland systematisch und flächendeckend überhöht seien, schließlich müssten die Betreiber noch ihre Investitionskosten für die errichtete Ladeinfrastruktur decken. Zudem seien Ladesäulen stellenweise noch sehr gering ausgelastet, das könne auch vereinzelt hohe Preise rechtfertigen.

Marktstarke Anbieter hingegen verkauften oft nicht nur ihren eigenen Ladestrom an die Endkundschaft. An diesen Ladesäulen bezögen auch jene Autofahrerinnen und -fahrer mit einer Ladekarte Strom über Mobilitätsdienstleister. Die Preise und Bezugsbedingungen legten aber die Betreiber der Ladesäule fest. So könnten diese die Strompreise dieser konkurrierenden Anbieter für Ladestrom im Verhältnis zu den eigenen Preisen missbräuchlich so hoch ansetzen, dass dem konkurrierenden Anbieter keine auskömmliche Marge verbleibt. Die Konkurrenz könnte dadurch vom Markt verdrängt oder vom Markteintritt abgehalten werden, was die Marktmachtprobleme zusätzlich befördert.

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Was tun?

“Ein kartellbehördliches Einschreiten kann nur von Einzelfall zu Einzelfall geprüft werden”, erläutert Mundt zum Handlungsspielraum seiner Behörde. “In der Breite werden wirksame Verbesserungen hin zu mehr Wettbewerb insbesondere durch Anpassungen des gesetzlichen Ordnungsrahmens entstehen können.”

Öffentliche Flächen sollten befristet und im Wege eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens vergeben werden, meint Mundt weiter. Auch staatliche Fördermittel müssten grundsätzlich diskriminierungsfrei vergeben werden. Fördermittel wie für das Deutschland-Netz seien das Mittel der Wahl.”

(anw)

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