- Optik allein reicht nicht
- Wann gibt es Ausnahmen?
- Engschrift: Eine mögliche Alternative
- Motorräder: Der Sonderfall
- Ausnahmegenehmigungen und Kosten
- Fazit
Ein kurzes Kennzeichen – das wünschen sich viele. Besonders an Motorrädern, Oldtimern oder US-Importen ist das ein heiß diskutiertes Thema. Leider ist es oft die Zulassungsstelle, die dem Wunsch einen Strich durch die Rechnung macht.
Aber wann könnt ihr tatsächlich ein kleineres Nummernschild bekommen? Und welche Schritte müsst ihr unternehmen?
Optik allein reicht nicht
Wann gibt es Ausnahmen?
Es gibt Fälle, in denen eine Ausnahme möglich ist. Wenn am Fahrzeug kein normales Kennzeichen angebracht werden kann, prüft die Zulassungsstelle das im Einzelfall. Besonders bei US-Importen, deren Kennzeichen oft deutlich kleiner sind, oder bei Oldtimern, bei denen die Platzierung technisch schwer ist, gibt es Chancen auf ein kleineres Nummernschild. Gerade bei Oldtimern aus England, wo das Kennzeichen den Kühlergrill blockieren kann, gibt es oftmals Ausnahmegenehmigungen.
Und auch US-Importe sind häufig ein Sonderfall, denn die klassischen US-Kennzeichen haben nur eine Größe von 320 mm auf 150 mm. Wenn am Heck des Autos nicht mehr Platz als für die US-Maße ist, ist es wahrscheinlich, dass es ein kleineres Kennzeichen bekommt. Also ist es einen Versuch wert, eine US-Heckklappe oder Heckschürze zu verbauen. Eine Garantie ist das aber nicht!
Engschrift: Eine mögliche Alternative
Engschrift Kennzeichen Nummernschild im Format 480x110mm
Motorräder: Der Sonderfall
Engschrift Kennzeichen für das Motorrad in 180 mm
Gute Nachrichten gibt es für Motorradfahrer! Hier wurden die Regelungen bereits gelockert. Motorräder bekommen auch ohne technische Notwendigkeit kleinere Kennzeichen zugeteilt. Die Breiten von 180, 200 und 220 mm sind hier gängig, und man kann das Kennzeichen sogar umtauschen. Allerdings bleibt meist die vorhandene Buchstaben- und Ziffernkombination erhalten.
Ausnahmegenehmigungen und Kosten
Die Ausnahmegenehmigung für ein kleineres Kennzeichen kostet in der Regel etwa 60 €. Sollte die Behörde ein Sachverständigengutachten anfordern, können jedoch weitere Kosten von mindestens 230 € auf euch zukommen. Es lohnt sich also, genau zu prüfen, ob ihr die Prozedur wollt.
Beachtet auch, dass eine Ausnahmegenehmigung nicht automatisch für immer gilt. Wenn ihr das Fahrzeug ummeldet oder in einen anderen Zulassungsbezirk wechselt, kann die neue Zulassungsstelle eine andere Entscheidung treffen. Bestandsschutz gibt es nicht.
Fazit
Wenn das Fahrzeug die Anforderungen für ein kleineres Kennzeichen erfüllt, habt ihr gute Chancen, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Wichtig ist aber, dass ihr euch bewusst seid, dass jede Zulassungsstelle anders entscheiden kann. Die Optik spielt aber in keinem Fall eine Rolle – entscheidend sind die technischen Voraussetzungen.