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Handwerker lädt E-Auto über Gehweg: Ist diese DIY-Lösung überhaupt legal?

handwerker lädt e-auto über gehweg: ist diese diy-lösung überhaupt legal?

(Platz-)Not macht erfinderisch – das zeigt auch diese kreative Ladelösung eines deutschen Handwerkers.

Mit einer eigenen Wallbox kann man zu jeder gewünschten Zeit und relativ günstig laden, zudem muss man sich keine Sorgen um defekte Ladesäulen oder Säulenblockierer machen. Wenn man jedoch keinen Platz (mehr) in der Garage hat, um seinen Stromer dort zu parken, kann es mit der Wallbox schon mal schwierig werden.

Das Ladekabel kurzerhand über den Bürgersteig zu legen, ist nämlich keine Option – auch dann nicht, wenn man das Kabel mit einer schmalen Kabelbrücke gegen Stolpern absichert. Das zeigt das Beispiel eines deutschen E-Fahrers, der eine Sondernutzungserlaubnis für zwei Kabelleitungen erwirken wollte, die über den Gehweg vor seinem Haus führen sollte. Obwohl die Kabelbrücke höchstens 4,3 Zentimeter hoch und schwarz-gelb lackiert sein sollte, verbot die Stadt das Vorhaben, das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte die darauffolgende Klage des Autofahrers ab – EFAHRER.com berichtete.

Lade-Arm über dem Bürgersteig: So kann man Platzprobleme auch lösen

Not macht jedoch erfinderisch – und dieser Erfindergeist kann sehr brauchbare Ergebnisse zutage fördern, wie das Beispiel belegt, das ein deutscher Reddit-Nutzer kürzlich auf der Social-Web-Plattform Reddit geteilt hat. Ein Foto zeigt einen Ford E-Transit, der vor einem Garagenrolltor direkt am Bürgersteig geparkt ist. Aus der Garage führt ein Ladekabel am oberen Ende des Garagentors hinaus in einen klappbaren Kabel-Arm, der über den Gehweg gespannt werden kann, um dort den Transporter aufzuladen – ohne Stolperfallen für vorbeigehende Passanten.

In den Kommentaren unter dem Beitrag freuen sich die Reddit-Nutzer über den Einfall, zeigen sich jedoch auch besorgt wegen der deutschen Bürokratie: „Ich finde die Lösung super, aber das Ordnungsamt wird sich nicht freuen. Da kommen dann ganze Horden von Beamten und Gutachtern, bewaffnet mit Paragrafen und Gliedermaßstäben!“, schreibt ein Community-Mitglied. Ein weiterer Nutzer schlägt in die gleiche Kerbe: „Das verstößt sicher gegen 26350 Gesetze und Regelungen, aber die Idee ist eigentlich wirklich gut!“

Der Besitzer des E-Transporters ist nicht der Erste, der diese Idee hat: Ein niederländisches Unternehmen hat mit dem ChargeArm sogar ein Geschäftsmodell daraus entwickelt. In Deutschland sieht es mit dem Einsatz solcher Lade-Arme aber tatsächlich schwierig aus: Die Überbauung öffentlicher Flächen, zu denen auch Bürgersteige zählen, stellen hierzulande eine Sondernutzung dar, die erlaubnispflichtig ist. Zunächst muss also ein Antrag bei der Stadt gestellt werden. Ob der Besitzer des E-Transporters das im vorliegenden Fall getan hat, ist leider nicht bekannt.

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