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Fußgänger mit dem Auto nass spritzen: Strafe von 6.000 Euro fällig

fußgänger mit dem auto nass spritzen: strafe von 6.000 euro fällig

Manchmal versehentlich, aber manchmal auch mit Absicht bekommen Fußgänger und Radfahrer viel Pfützenwasser ab. © dpa/Julian Stratenschulte

Ob absichtlich oder aus Versehen: Wer in diesem Land einen Fußgänger mit dem Auto nass spritzt, muss bis zu 6.000 Euro Strafe zahlen.

Großbritannien ist bekannt für sein regnerisches Wetter: Deshalb ist es wohl kaum verwunderlich, dass das Nassspritzen von Fußgängern mit dem Auto besonders oft vorkommt – und obendrein noch hart bestraft wird.

So teuer ist das Durchfahren von Pfützen in Großbritannien

Wer in England nämlich ungebremst durch große Regenpfützen fährt und dabei die Passanten durchnässt, muss mit bis zu 5.000  Pfund (rund 5.800 Euro) Bußgeld und drei Punkten im Verkehrsregister rechnen. Dieses Vergehen verstößt nämlich gegen einen Punkt in der Straßenverkehrsordnung, der Rücksicht gegenüber anderen Personen fordert. Allerdings ist es recht unwahrscheinlich, tatsächlich die 5.000 Pfund zahlen zu müssen. Diese Strafe ist nur für besonders schwere Fälle gedacht. In der Regel ist es wahrscheinlicher, dass der Übeltäter ein Bußgeld über 100 Pfund (ca. 115 Euro) sowie drei Punkte im Verkehrsregister erhält.

Die harte Bestrafung wird damit begründet, dass es sich um ein äußerst fahrlässiges Verhalten handelt, wie Amanda Stretton vom britischen Vergleichsportal Confused.com laut dem britischen Nachrichtenportal Express erklärt. Schließlich können Autofahrer nicht wissen, wie die Straße unter der Pfütze beschaffen ist, außerdem könnte Aquaplaning die Folge sein – nicht zu vergessen, ist es rücksichtslos gegenüber den Fußgängern.

Dürfen in Deutschland Fußgänger “geduscht” werden?

In Deutschland sieht die Rechtslage ein wenig anders aus: Zwar gibt es keinen Paragraphen in der Straßenverkehrsordnung, der sich mit dem Thema beschäftigt, doch das Landgericht in Itzehoe (Az. 1 S 186/10) gab in einem derartigen Fall dem Autofahrer recht. Dieser durchnässte beim Durchfahren einer schmutzigen Wasserpfütze ein Fußgängerpaar so stark, dass Reinigungskosten von 39,60 Euro fällig wurden. Diese wollten sie sich vom Fahrer zurückholen, mit der Begründung, dass der Schaden beim Fahren im Schritttempo vermeidbar gewesen wäre.

Das Gericht winkte jedoch ab: Autofahrer seinen nicht verpflichtet, bei Regen nur im Schritttempo zu fahren, da dies vor allem in Ortschaften den Verkehr zu stark verlangsamen würde. Fußgänger müssten sich mit entsprechender Kleidung auf die Situation vorbereiten. Nur beim absichtlichen Nassmachen von Fußgängern muss der Autofahrer haften – allerdings muss dies dem Verkehrsrowdy erst nachgewiesen werden. Ebenfalls schwierig wird es für Autofahrer, wenn die Pfütze und Fußgänger schon von weitem zu sehen sind – bei einer Bushaltestelle in etwa (Az. 32 C 2225/94-19).

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