Gutachten vom Sachverständigen der DAT gehört zu den Förderbedingungen
Gebrauchtwagenkauf und Elektroauto – passt das zusammen? Durchaus, denn ähnlich wie für Elektro-Neuwagen bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch für junge Gebrauchte eine Förderung. Was für die Beantragung nötig ist, erklärt nun die Deutsche Automobil-Treuhand (DAT).
Für die Förderung braucht man ein Gutachten von der DAT. Dieses Dokument ist für 29 Euro bei den Kfz-Sachverständigen der DAT erhältlich. Wo sich der nächste so genannte “DAT Expert Partner” befindet, lässt sich über die Homepage der DAT ermitteln. Zu dem Preis von 29 Euro können gegebenenfalls noch Gebühren für zum Beispiel Anfahrts- oder andere Bearbeitungskosten hinzukommen.
Im DAT-Gutachten werden alle notwendigen Parameter des Elektrofahrzeuges erfasst, darunter:
- Aktueller Kilometerstand
- Ehemaliger Listenneupreis
- Alle Serien- und Sonderausstattungsmerkmale
- Datum der Erstzulassung
Voraussetzungen für die Förderung
- Der Gebrauchte muss in der BAFA-Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge gelistet und darf nicht bereits gefördert worden sein.
- Das Auto darf erstmals am 4. November 2019 oder später in Deutschland oder einem anderen EU-Land zugelassen sein.
- Der Gebrauchtwagen darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und höchstens 15.000 km Laufleistung aufweisen.
- Der Kaufpreis darf den maximalen Schwellenwert (80% des damaligen Listenpreises des Neufahrzeugs [brutto, inklusive Sonderausstattung] abzüglich der Herstellerprämie) nicht überschreiten.
- Etwaige mobile Sonderausstattungen wie Winterräder, Ladekabel, andere nicht fest verbaute Teile sowie immaterielle “Ausstattungen” wie mögliche Anschlussgarantien dürfen nicht mit in den Kaufpreis des Fahrzeugs, der den Schwellenwert bestimmt, eingerechnet werden.
- Es gelten die Fördersätze für Pkw-Nettolistenneupreise von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro. Diese betragen für rein batteriebetriebene Pkw 5.000 Euro (Bundesanteil) plus 2.500 Euro Herstelleranteil (netto). Für Plug-In-Hybride beträgt der Bundesanteil 3.750 Euro, hinzu kommen 1.875 Euro (netto) Herstelleranteil.
- Das BAFA prüft, ob die Regularien eingehalten sind und vergibt bei positiver Prüfung die Förderprämie.