Im Gesamtjahr 2020 lag die Quote noch bei unter 7 Prozent
Der Anteil der Elektroautos am gesamten Auto-Absatz steigt weiter. 2019 lag er noch unter zwei Prozent, im Jahr 2020 stieg er auf knapp sieben Prozent und nach den ersten acht Monaten 2021 ist der E-Auto-Anteil nun bereits bei 11,1 Prozent angekommen. Das geht aus der neuen Statistik des Kraftfahrtbundesamts (KBA) für die Monate Januar bis August 2021 hervor.
Mit 49.186 E-Autos geht fast ein Viertel (24,2 Prozent) des BEV-Absatzes in Deutschland auf das Konto der Marke VW. Es folgen Tesla mit 18.067 E-Autos (8,9 Prozent), Hyundai mit 16.371 E-Autos (8,1 Prozent), Renault mit 15.956 E-Autos (7,9 Prozent) und Smart mit 14.330 E-Autos (7,1 Prozent).
Das am häufigsten neu zugelassene Elektroauto von Januar bis August 2021 war erneut der längst nicht mehr bestellbare VW e-Up. Es folgt dann aber schon der VW ID.3, der sich damit gegenüber dem ersten Quartal 2021 um einen Platz nach vorne schieben konnte und das Model 3 auf Platz drei verdrängte.
Elektroauto-Bestseller von Januar bis August 2021:
- VW e-Up: 20.438 Stück
- VW ID.3: 18.845 Stück
- Tesla Model 3: 17.154 Stück
- Renault Zoe: 12.220 Stück
- Hyundai Kona Elektro: 12.431 Stück
- Smart Fortwo: 10.160 Stück
- VW ID.4 8.192 Stück
- BMW i3: 7.024 Stück
- Fiat 500 7.151 Stück
- Opel Corsa-e 6.700
Auch nach Fahrzeugklasse hat das KBA die Daten aufgeschlüsselt. Die meisten Elektroautos entfielen (wie zu erwarten) auf SUVs. Mit 58.241 Stück machten sie fast 30 Prozent des Elektroauto-Absatzes aus. Es folgen dann aber nicht wie bei den Verbrenner-Verkäufen die Kompaktwagen, sondern die “Minis” (Kleinstwagen) mit 49.023 Stück und die Kleinwagen mit 41.534 Stück. Erst dann folgen die Kompakten mit 25.331 Elektroautos.
Von den 203.040 BEVs, die in den Monaten Januar bis August zugelassen wurden, gingen mehr als die Hälfte (104.191) auf das Konto von gewerblichen Haltern; darunter waren 27.729 Autos, die von Kfz-Händlern zugelassen wurden (wohl als Testfahrzeuge und Tageszulassungen).
Quelle: KBA-Statistik “Neuzulassungen mit alternativen Antrieben (FZ 28)”, KBA-Pressemitteilung