Die digitale Fahrzeugzulassung in Deutschland durch das i-Kfz-System verspricht Komfort, stößt jedoch auf Herausforderungen. Konflikte um IT-Sicherheitsvorgaben und Nutzung der Großkundenschnittstelle werfen einen Schatten auf die vielversprechende Entwicklung. Im folgenden Artikel werden diese Aspekte genauer betrachtet.
Die Einführung einer Großkundenschnittstelle für juristische Personen wie Autohäuser oder Zulassungsdienstleister sowie die Erweiterung der Identifikationsmöglichkeiten auf das Elster-Zertifikat oder das Unternehmenskonto (MUK) stellen weitere Fortschritte dar. Leider hakt es jedoch bei der flächendeckenden Umsetzung. Ein vielversprechendes Vorzeigeprojekt geriet in die Schlagzeilen, als etliche Kommunen die IT-Sicherheitsvorgaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bis Jahresende nicht erfüllten.
Deutsche Städtetag kritisierte unrealistische Fristen
Die Großkundenschnittstelle auf Bundesebene stellte sich als technisch anspruchsvoller heraus als erwartet. Ein verlängerter Testzeitraum wurde zwar diskutiert, jedoch nicht umgesetzt. Die Nutzung der Schnittstelle blieb gering, da Zulassungsanträge häufig scheiterten.
Analog noch weit vor digital
Die Zahlen belegen die mangelnde Akzeptanz und Abdeckung: Seit dem Start der Stufe 4 wurden laut KBA lediglich rund 287.000 Vorgänge über die i-Kfz-Portale abgewickelt, während insgesamt über zehn Millionen Vorgänge in Deutschland verzeichnet wurden. Die Mehrheit der Anträge erfolgt weiterhin analog.
Das Kraftfahrt-Bundesamt und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr betonen den Willen zur flächendeckenden digitalen Fahrzeugzulassung. Dennoch fordern der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag eine großzügigere Fristverlängerung bis zum 30. Juni.
Kritik seitens der Kommunen richtet sich gegen die späte Kommunikation der Mindestsicherheitsanforderungen und die erhöhten Nachweisansprüche. Die knappe Zahl qualifizierter Auditoren, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurden, macht die Umsetzung innerhalb der vorgesehenen Fristen für viele Kommunen nahezu unmöglich. Die Forderung nach einer qualifizierten Gefahrenanalyse bleibt unbeantwortet.