Leasingangebote sind nicht auf den ersten Blick vergleichbar, zu unterschiedlich sind die Konditionen. Um einen Leasing-Deal zu bewerten, berechnet man den Leasingfaktor – ein Preis-Leistungsindex für das jeweilige Angebot. So geht's.
- Was ist der Leasingfaktor und wie wird er berechnet?
- Was ist ein guter Leasingfaktor?
- Wie steht es um die Aussagekraft des Leasingfaktors?
- Fakten zum Vergleich von Leasing-Deals
Leasingangebote transparent machen – der Leasingfaktor schafft Klarheit.
Was ist der Leasingfaktor und wie wird er berechnet?
Als Index zur Vergleichbarkeit der Leasingkonditionen, wird ein Leasingfaktor berechnet. Er gibt an, wie viel Auto Sie für einen gezahlten Euro bekommen. Dafür benötigen Sie die monatliche Leasingrate und den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Die Monatsrate teilen Sie durch den Listenpreis und multiplizieren das Ergebnis mit dem Faktor 100. Sie erhalten einen Prozentwert. Ist für das Fahrzeug eine Anzahlung zu leisten, ändert sich die Berechnungsformel. Sie teilen den Anzahlungsbetrag durch die Laufzeit. Das Ergebnis addieren Sie zur Leasingrate und teilen den Wert dann durch den Bruttolistenpreis. Nochmal mit 100 multiplizieren und Sie haben den Leasingfaktor mit Berücksichtigung der Sonderzahlung.
Was ist ein guter Leasingfaktor?
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Wie steht es um die Aussagekraft des Leasingfaktors?
Der Leasingfaktor ist, wie bereits erwähnt, nur ein Richtwert zu Beurteilung der Qualität eines Leasingangebots. Als alleiniges Kriterium taugt er indes nicht. Gut vergleichbar sind verschiedene Angebote eines Leasinggebers zum gleichen Fahrzeug. Neben dem Faktor sollten Sie vor allem auf den effektiven Jahreszins, die Höhe der monatlichen Rate und auch auf eventuell enthaltene Serviceleistungen achten.
Fakten zum Vergleich von Leasing-Deals
Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, hier einige Hinweise, die beim Vergleich von Angeboten mit dem Leasingfaktor zu beachten sind:
- Vergleichen Sie nur identische Fahrzeuge oder Modelle aus dem selben Segment.
- Die vereinbarte jährliche Fahrleistung und die Vertragslaufzeit sollten übereinstimmen.
- Sonderbedingungen zum Beispiel Überführungskosten oder eine Anzahlung müssen eingerechnet werden.
- Sonderleistungen wie Zusatzversicherungen oder -verträge werden nicht einkalkuliert.
- Kein Gewerbeleasing mit Privatleasing vergleichen.