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BMW-Coups – 9 Jahre Haft für Kopf von Rammbock-Bande

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Mittwoch, 23. Oktober 2024: Rammbock-Bande in Wr. Neustadt vor Gericht

Nach einer spektakulären Einbruchsserie wurden heute die Angeklagten verurteilt. Sie sollen BMW gestohlen, diese als Rammbock genutzt haben.

Im Rahmen einer internationalen agierenden Profi-Organisation waren drei Niederländer (29, 32, 27) zu einem Bulgaren (29) nach Wien gereist: Am 12. Jänner 2023 begann die Serie in unterschiedlichster Konstellation mit einem Juweliereinbruch in Wr. Neustadt, es folgten am 22. Mai und 20. Juni Juweliercoups in der SCS und im Wiener Donauzentrum sowie ein weiterer Juweliereinbruch in Wr. Neustadt.

Die Serie endete mit einer Bankomatsprengung am 6. Oktober in Markgrafneusiedl. Die Gesamtbeute: 440.000 €, der Sachschaden machte 650.000 € aus.

Nach einem DNA-Treffer schlug die Cobra in der Wohnung des Bulgaren in Wien-Donaustadt zu, die Verdächtigen wurden gefasst, gefunden wurden mehr als 100.000 € in bar und vorbereitete Sprengsätze.

Spektakulär war der SCS-Coup: Die Notausgangstür wurde aufgezwängt, mit einem gestohlenen Pkw fuhren die Täter in die Shopping-Mall, rammten das Rolltor eines Juweliers, droschen mit Mauerfäustel und Brecheisen Vitrinen ein und packten Schmuckstücke in Säcke. Bei den Rammbock-Coups wurden nur gestohlene BMW eingesetzt, die infolge alle abgefackelt wurden, die Flucht erfolgte mit Fahrrädern.

Der Wiener Neustädter Prozess rund um “Rammbock”-Einbrüche und eine Bankomatsprengung wurde am Mittwoch gegen vier Angeklagte geführt. Ein weiterer Beschuldigter, ein 27-jähriger Niederländer, war aus seinem Heimatland nach Österreich ausgeliefert worden, beim Prozess im September hatten drei Verdächtige auf der Anklagebank Platz genommen.

Die Urteile: 4 Jahre unbedingt für den Erstangeklagten (Schuldspruch zu den Fakten Juwelier in Wr. Neustadt und Bankomatsprengung in Wr. Neustadt); 9 Jahre unbedingt für den Zweitangeklagten (Schuldspruch zu allen Fakten); 30 Monate Freiheitsstrafe, davon 20 Monate bedingt, für den Drittangeklagten (Schuldspruch zu Bankomatsprengung in Markgrafneusiedl, sonst Freispruch); 20 Monate unbedingt für den Viertangeklagten (Schuldspruch zu Faktum Juwelier Wr. Neustadt). Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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