Auto

Behörden in der Pflicht

In zahlreichen Fällen ist das Taxi das Verkehrsmittel der Wahl, um körperlich eingeschränkte Personen zu befördern. Zwei Fälle aus Kassel und Diepholz zeigen, dass es sich lohnt, bei den zuständigen Behörden mit Nachdruck um Kostenerstattung zu ersuchen.

behörden in der pflicht

Gelebte Inklusion

Sozialhilfe muss Taxifahrten bezahlen

Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass die Sozialhilfe für gehbehinderte Schüler die Kosten für Taxifahrten zur Schule übernehmen muss, wenn diese auf andere Weise nicht zur Schule kommen können. Das Gericht betonte, dass der Schulbesuch ein elementares Recht auf Teilhabe zur Bildung darstellt, für das die Behörde im Rahmen der Eingliederungshilfe aufkommen muss, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

TOP STORIES

Top List in the World