Erlaubt oder nicht?
Auto zu Hause waschen: Es drohen empfindliche Strafen bis zu 100.000 Euro
Autowaschen gehört für viele Autobesitzer nicht nur am Wochenende zum Ritual. Doch ist das Waschen im Garten oder auf der Straße erlaubt?
Ein Mann wäscht sein Auto vor seinem Haus
Auto waschen zu Hause: Wasserhaushaltsgesetz stellt die rechtliche Grundlage
Das Wasserhaushaltsgesetz wird in ganz Deutschland als rechtliche Grundlage für die private Autowäsche angewendet. Dies geschieht, weil beim Reinigen eines Autos das Grundwasser möglicherweise verschmutzt werden kann. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt genau, wie mit dem Grundwasser umgegangen werden soll, so Focus Online.
Wenn der Boden, auf dem Sie Ihr Auto waschen, nicht gepflastert ist, besteht ein erhöhtes Risiko, das Grundwasser zu verschmutzen. Selbst wenn Sie nur klares Wasser verwenden, können Schadstoffe wie Öl oder Schmiermittelreste in den Boden gelangen. Bei der Autowäsche werden normalerweise auch Reinigungsmittel verwendet, die ebenfalls oft ins Grundwasser gelangen. Und nicht nur das Autowaschen im Garten führt zu hohen Bußgeldern, sondern auch das Heckeschneiden kann bis zu 100.000 Euro kosten.
Bußgelder bei Verschmutzung des Grundwassers
Aus Gründen des Umweltschutzes ist es normalerweise nicht erlaubt, das Auto auf dem eigenen Grundstück zu waschen. Um herauszufinden, wie genau die Regeln in Ihrer Gemeinde sind, können Sie bei der Wasserbehörde nachfragen. Diese ist auch dafür verantwortlich, Genehmigungen zu erteilen. Um eine Genehmigung gemäß Paragraph 48 Absatz 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes zu erhalten, müssen Sie jedoch sicherstellen, dass keine schädlichen Stoffe ins Grundwasser gelangen können, denn es drohen hohe Bußgelder bis zu einigen Tausend Euro.
Auto auf der Straße waschen – Ist das erlaubt?
Der obige Paragraph 48 Absatz 1 Satz 1 WHG greift laut Focus Online nicht, wenn das Auto auf einem befestigtem Untergrund, in diesem Fall einer Straße, gereinigt wird. Jedoch haben mittlerweile die meisten Gemeinden untersagt, die Autoreinigung auf der Straße vorzunehmen. Bei einer Reinigung auf der Straße handelt es sich um eine Sondernutzung, für die Sie die Gemeinde zur Kasse bitten kann. Bevor Sie hier Ihr Fahrzeug reinigen, fragen Sie unbedingt bei Ihrer Gemeinde nach. Auch was die Nutzung Ihrer Garage angeht, ist klar geregelt. Diese Dinge dürfen beispielsweise nicht in einer Garage gelagert werden.
Entspannter und weitaus günstiger dürfte daher der Weg zur örtlichen Autowaschanlage sein, die neben der Borstenanlage auch geeignete Waschplätze anbietet, bei denen das Schmutzwasser fachgerecht in die Kanalisation abgeleitet wird und nicht im Grundwasser landet.