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Android Automotive: Bundeskartellamt will Googles Auto-Offensive ausbremsen

Mit seiner Software drängt Google in die Cockpits von immer mehr Autos. Dafür bekommen die Hersteller mitunter eine Beteiligung an Werbeeinnahmen. Die Bonner Wettbewerbshüter wollen das stoppen.

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Android Automotive: Bundeskartellamt will Googles Auto-Offensive ausbremsen

Es ist anscheinend ein Geschäft zum gegenseitigen Nutzen: Google bietet Autoherstellern seine Software für Autos an, die müssen sich dafür nicht um eigene Dienste kümmern, bekommen obendrein noch einen Anteil an den Werbeeinnahmen. Doch das Bundeskartellamt in Bonn will nun gegen Teile des Geschäfts vorgehen und dem Digitalkonzern bestimmte Praktiken verbieten.

Mit Android Automotive hat Google ein eigenständiges Betriebssystem geschaffen, das tief in die Systeme eines Autos integriert wird. Es umfasst den Kartendienst Google Maps den Sprachassistenten Google Assistant und eine Version des App-Stores Google Play. Immer mehr Hersteller setzen auf das System aus den USA, zumal die Eigenproduktionen von deutscher Herstellern nicht vorankommen.

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Alles Google oder nichts?

Google ist nicht der einzige Digitalkonzern, der einen festen Platz neben dem Lenkrad erobern will. Auch Amazon hat sich in dem Markt ausgebreitet und Apple treibt die Verbreitung seines »CarPlay«-Systems voran. Der Vorwurf des Kartellamts: Um sich gegen Konkurrenten abzusichern, hat Google die Vertragsbedingungen mit den Automobilherstellern zu restriktiv gestaltet.

»Wir sehen es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste für Infotainmentsysteme nur gebündelt anbietet, weil sich dadurch die Chancen der Wettbewerber verringern, konkurrierende Dienste einzeln zu vertreiben«, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Dabei setze Google nicht nur auf Zwang: Einige Autohersteller erhalten nach Erkenntnissen des Amtes von Google eine Beteiligung an den Werbeeinnahmen, die mit dem System eingenommen werden, müssen dafür aber auf die Installation anderer Sprachassistenten verzichten. Auch müssten die Dienste Googles nach den Vertragsbedingungen besonders prominent platziert werden.

Gegenüber dem SPIEGEL widerspricht der Konzern der Darstellung der Kartellbehörde: »Selbst, wenn sich Autohersteller für Android Automotive OS entscheiden, sind sie nicht verpflichtet, die Google Automotive Services für ihre Autos zu nutzen«, erklärt ein Google-Sprecher. Es gebe einen funktionierenden Wettbewerb, Googles Vertragsbedingungen würden sich nicht wesentlich von denen der Konkurrenz unterschieden. Zudem seien einige Einschränkungen technischer Natur: Wenn Daten von Google Maps mit anderen Karten kombiniert würden, könnten die Navigation unter Umständen nicht mehr korrekt arbeiten.

In dem Verfahren sei das letzte Wort noch nicht gesprochen: »Wir werden weiterhin konstruktiv mit den Behörden zusammenarbeiten, um ihre Bedenken auszuräumen«, heißt es in Googles Statement.

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