Anklage gegen drei Verdächtige wegen mutmaßlich betrügerischen Autohandels erhoben
Ihnen wird vorgeworfen, in einem systematischen Steuerbetrugssystem Autos gekauft und dann an Händler außerhalb Deutschlands, hauptsächlich in den Niederlanden und Portugal, weiterverkauft zu haben. Dadurch erhielten die Autohändler in den Niederlanden und Portugal die Möglichkeit, die Umsatzsteuer nur auf die von ihnen erzielte Marge und nicht auf den Wert des Fahrzeugs zu zahlen. So sei im Land des Endverkäufers Umsatzsteuer hinterzogen wurden und ein Schaden von mehr als 18 Millionen Euro entstanden. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen mehrjährige Freiheitsstrafen. Als Marge wird die Differenz zwischen den Kosten für die Fahrzeugbeschaffung und dem Verkaufspreis bezeichnet.
Bereits im März hatte die Europäische Staatsanwaltschaft wegen des Steuerbetrugs, der «huracán» genannt wurde (spanisch für Hurrikan), die erste Anklage erhoben, damals gegen fünf Menschen aus Deutschland, Spanien und Italien. Hierzu läuft das Verfahren wegen bandenmäßiger Steuerhinterziehung im großen Ausmaß seit dem 20. Juni vor dem Landgericht Düsseldorf (Aktzenzeichen 014 KLs 2/24).