Ein Schild „Landgericht“ ist am Justizzentrum Dresden montiert.
Am Dienstag hatte die Schwurgerichtskammer die Beweisaufnahme nach drei Monaten geschlossen. Der Beschuldigte hatte zugegeben, die Frau erstochen zu haben. Allerdings beschrieb er das Geschehen als eine spontane Tat nach einem hitzigen Streit. In dessen Verlauf habe er zu einem Küchenmesser gegriffen und zugestochen. Die Anklage war jedoch überzeugt, dass der Mann das Messer mit zur Wohnung der Frau brachte und sah darin einen Beleg für eine geplante Tat.
Der Landesfrauenrat Sachsen hatte den Fall seinerzeit als Femizid eingestuft, also als Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts, und von einer «erschreckenden Lage in Deutschland» gesprochen. Danach seien seit 2020 allein in Sachsen 18 Frauen Opfer eines Femizids geworden. Der Verein fordert, dass sogenannte Trennungstötungen flächendeckend als Femizide anerkannt werden.