Am 26. September 2023 startet in Deutschland ein neues Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektroautos an Wohngebäuden. Es handelt sich dabei um das erste der beiden von Verkehrsminister Volker Wissing angekündigten Ladeinfrastruktur-Förderprogramme.
Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können ab dem 26.09. bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist. Gerade die fehlende Koppelung an die E-Auto-Nutzung war ein Kritikpunkt an dem alten KfW-440-Programm.
Der neue Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Mit der Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems sollen zum einen die Netzstabilität verbessert und die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen reduziert werden – und natürlich auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Zwischen 5 und 10 kWp PV-Anlage, zwischen 5 und 12 kWh Heimspeicher
Die Mindest-Leistung der PV-Anlage liegt bei 5 kWp, der Batteriespeicher muss mindestens 5 kWh Energiegehalt bieten. Der Ladepunkt muss mindestens 11 kW leisten – hier gibt es 600 Euro pauschal bzw. 1.200 Euro für das bidirektionale Ladegerät. Bei der PV-Anlage werden 600 Euro pro kWp bezuschusst, aber maximal 6.000 Euro (also für 10 kWp). Beim „Solarstromspeicher“ sind es 250 Euro pro kWh, aber maximal 3.000 Euro (also für 12 kWh).
Zudem wird klargestellt, dass eine Förderung einzelner Komponenten ausgeschlossen ist. Und alle drei Komponenten müssen „fabrikneu“ beschafft werden. Wer sich bereits über die 900-Euro-Pauschalförderung eine Wallbox installiert hat, kann also nicht nachträglich über dieses neue Förderprogramm die PV-Anlage und den Batteriespeicher fördern lassen. Auch eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich. Und: „Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.“
Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Budget von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Sollte also jeweils die maximale Fördersumme abgerufen werden, könnten 49.000 Eigenheime über das neue Programm gefördert werden – bei niedrigeren Fördersummen natürlich mehr.
„Für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors ist der Ausbau der Elektromobilität in Kombination mit der Erzeugung und Nutzung ‚grünen‘ Stroms ein zentraler Faktor“, sagt Katharina Herrmann, Mitglied des Vorstands der KfW. „Mit dem neuen Zuschussprogramm für Ladestation, PV-Anlage und Batteriespeicher unterstützen wir den weiteren Ausbau einer dezentralen, netzschonenden und klimafreundlichen Ladeinfrastruktur im Auftrag der Bundesregierung. Den Kundinnen und Kunden machen wir den Zugang über das digitale KfW-Kundenportal so einfach wie möglich.“
kfw.de (Mitteilung), kfw.de (Details KfW-Zuschuss 442)