Die Europäische Kommission hat die vom Bund vorgesehene Förderung in Höhe von 350 Millionen Euro für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur entlang deutscher Autobahnen genehmigt. Das Fördergeld unterstützt die Errichtung des sogenannten „Deutschlandnetzes“.
Während die Regionallose Suchräume enthalten, in denen die Bewerber ihre Flächen und Standorte finden müssen, umfassen die Autobahn-Lose konkrete Standorte auf unbewirtschafteten Parkplätzen, die bereits dem Bund gehören. Jedes der sechs Lose beinhaltet 32 bis 34 Standorte bzw. 140 und 166 Schnellladepunkte. Durch die jetzige Mitteilung wissen wir nun: Es handelt sich alles in allem exakt um 952 Schnellladepunkte.
Die EU-Kommission kam nach ihrer Prüfung zu dem Schluss, „dass die deutsche Regelung notwendig und angemessen ist, um die Einführung von HPC-Infrastrukturen in großem Maßstab zu ermöglichen“. Ähnlich hatte sie sich bereits in einer ersten beihilferechtlichen Genehmigung Ende Dezember 2022 ausgedrückt. Seinerzeit ging es um die wesentlich höhere Förderung von 1,8 Milliarden Euro für 8.500 Schnellladepunkte im Rahmen des Deutschlandnetzes. Wie sich durch die jetzige zweite Genehmigungsrunde mit Fokus auf die Autobahnlose zeigt, dürfte es sich seinerzeit um das grüne Licht für die Förderung der Regionallose gehandelt haben. In der damaligen Mitteilung der EU-Kommission wurde nicht zwischen den Losen unterschieden.
Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, äußert sich ebenfalls: „Mit den Standorten des Deutschlandnetzes, die die bislang errichteten und künftigen Lademöglichkeiten entlang der Autobahnen ergänzen, kann man sich bei jeder Autobahnfahrt darauf verlassen, in geringer Entfernung eine HPC-Schnellladestation vorzufinden. Das schafft nicht nur Sicherheit für die neuen Nutzerinnen und Nutzer von Elektromobilität im Massenmarkt. In einem dichteren Netz können Ladestopps noch passender eingetaktet und die Ladezeit so weiter verringert werden.“
Beim Deutschlandnetz, das noch unter dem vorigen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angestoßen wurde und nun von seinem Nachfolger Volker Wissing (FDP) weitergeführt wird, fördert der Bund nicht einzelne Ladesäulen oder Parks, sondern schreibt Ladeparks zu seinen Anforderungen aus – im Gegenzug beteiligt sich der Bund bei den Bau- und Betriebskosten für acht Jahre. Zu den Bedingungen zählt aber auch, dass es eine Preisobergrenze für den Ladestrom beim Ad-hoc-Laden gibt. Deren Höhe steht noch nicht fest, früheren Angaben zufolge soll es eine „atmende Obergrenze“ sein, um auch auf Preis- und Marktbedingungen reagieren zu können – und nicht die feste Preisgrenze von 0,44€/kWh, die in Berichten oft genannt wird.
Beihilferechtliche Genehmigungen der EU kennen wir unterdessen schon lange aus der Praxis: Die Kommission entscheidet dabei unter Berücksichtigung der EU-Beihilfevorschriften, inwiefern Mitgliedsstaaten „unter bestimmten Bedingungen“ die Entwicklung einzelner Wirtschaftszweige unterstützen dürfen. Diese Wirtschaftsbereiche müssen von gemeinsamen europäischen Interesse sein. Große Vorhaben mit geprüfter Beihilfe waren in jüngerer Zeit auch die Batterie-IPCEIs.
Nach den Genehmigungen aus Brüssel dürften im nächsten Schritt die Gewinner der Ausschreibungen gekürt werden. Für die Regionallose seien bisher mehr als 100 attraktive Angebote eingereicht worden, meldet die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur. Und: „Bei der Auswertung der Angebote wird für den Spätsommer mit einem Ergebnis gerechnet.“
nationale-leitstelle.de, germany.representation.ec.europa.eu