Auto

Gesetzentwurf: Lindner will Fahrzeuge mit E-Fuels steuerlich fördern

Der Verkehrssektor hinkt bei der Erreichung von Klimazielen hinterher. Die FDP suggeriert, dass E-Fuels Abhilfe schaffen könnten und bewirbt sie ausdauernd.

gesetzentwurf: lindner will fahrzeuge mit e-fuels steuerlich fördern

(Bild: Porsche)

Bundesfinanzminister Christian Lindner will Autos, die mit E-Fuels betankt werden, steuerlich fördern – aber erst in ein paar Jahren. Durch einen Wechsel zu klimaneutralen Antrieben und Verbrennern mit synthetischen Kraftstoffen aus erneuerbaren Energiequellen – E-Fuels – könne ein Beitrag geleistet werden, den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren, heißt es in einem Referentenentwurf des Finanzministeriums. Dieser liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Anzeige

Die Fördermaßnahmen sollen aber erst im Jahr 2030 beginnen. Signifikante Zulassungszahlen für “E-Fuels-only-Kraftfahrzeuge” werden erst ab dem Jahr 2030 angenommen, wie es im Gesetzentwurf heißt. Weiter heißt es, wegen des noch nicht abgeschlossenen europäischen Rechtsetzungsverfahrens für die Genehmigungsfähigkeit von “E-Fuels only-Kraftfahrzeugen” solle die Steuerbefreiung erst ab dem 1. Januar 2030 wirksam werden.

Fossile Kraftstoffe zurückdrängen

Die steuerliche Förderung von “E-Fuels only-Kraftfahrzeugen” könne den Markthochlauf von klimaneutral hergestellten E-Fuels weiter beschleunigen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Damit könne die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrsbereichs ergänzen und die Verwendung fossiler Kraftstoffe zurückdrängen.

Im Sinne der “Technologieoffenheit” will vor allem die FDP einen verstärkten Einsatz von E-Fuels. In der “Wachstumsinitiative” der Bundesregierung ist als eine Maßnahme die steuerliche Gleichstellung von ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen mit batterieelektrischen Fahrzeugen genannt, insbesondere bei der Kfz-Steuer und der Dienstwagenbesteuerung.

Förderung ab 2030

Konkret soll laut Entwurf die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Fahrzeuge, die nur mit E-Fuels betankt werden, ab erstmaliger Zulassung des Autos in der Zeit vom 1. Januar 2030 bis zum 31. Dezember 2039 für die Dauer von zehn Jahren gewährt werden – längstens bis zum 31. Dezember 2042. Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung von “E-Fuels-only-Kraftfahrzeugen” im Einkommensteuergesetz sollen demnach zeitlich befristet sein, vom 1. Januar 2030 bis zum 31. Dezember 2039. Es sei davon auszugehen, dass dieser Förderzeitraum zielgenau sei, um die Technik ausreichend marktgängig zu machen.

Die EU-Staaten und das Europaparlament hatten ein Aus für Neuwagen mit Diesel- und Benzinmotoren ab 2035 besiegelt. Dann gilt, dass Neuwagen kein Kohlendioxid mehr ausstoßen dürfen, wie es bei der Verbrennung von Benzin und Diesel entsteht. Die FDP drängt auf Ausnahmen für Fahrzeuge mit E-Fuels.

Anzeige

Jens Hilgenberg, Leiter Verkehrspolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, sagte: “Es ist unverständlich, eine Steuerbefreiung für Fahrzeuge festzulegen, die es vielleicht nie geben wird und jetzt mehrere Hunderttausend Euro Steuergeld für Regulierungsanpassungen auszugeben. In puncto Energieeffizienz und auch Preis werden E-Fuels absehbar der direkten Stromnutzung im E-Auto unterlegen sein.”

Lesen Sie auch

(fpi)

TOP STORIES

Top List in the World