Die Verschärfung des Flottengrenzwertes könnte Hersteller wie VW in die Bedrängnis bringen. Deshalb kommt von dort die Forderung, die Grenzwerte zu lockern.
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- “Klarheit und Verlässlichkeit”
- Hintergrund zum Flottengrenzwert
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Pötsch fordert von der Politik Verlässlichkeit und eine Senkung der CO₂-Grenzwerte. Letztere sind mit dem derzeitigen Verkaufsanteil von Neuwagen mit Verbrennungsmotor kaum zu erreichen.
Der Mechanismus des Flottengrenzwertes hat es bislang nicht in die Breite der medialen Aufmerksamkeit geschafft. Für die Hersteller aber hat er eine enorme Bedeutung. Für sie geht es bei einer Überschreitung unter Umständen um dreistellige Millionenbeträge. Es ist also kein Zufall, dass der VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch gerade jetzt von der EU eine Lockerung der CO₂-Flottengrenzwerte für Autohersteller fordert. Denn für einen Massenhersteller wie den Volkswagen-Konzern sind mögliche Strafzahlen mehr als eine Kleinigkeit.
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“Klarheit und Verlässlichkeit”
“Die Politik hat der Industrie Vorgaben gemacht, ohne dass die notwendige Infrastruktur vorhanden gewesen wäre und ohne darüber nachzudenken, ob die Kundinnen und Kunden da mitmachen”, kritisierte Pötsch. Damit sich die E-Mobilität durchsetzen könne, brauche es mehr öffentliche Unterstützung. Stattdessen würden die Menschen durch Debatten über Elektroautos und Verbrenner verunsichert. “Wir brauchen in Europa aber Klarheit und Verlässlichkeit.” Wegen des eher zögerlichen Hochlaufs der Elektromobilität forderten zuvor bereits mehrere Hersteller, die CO₂-Reduktionsziele aufzuweichen oder zumindest zeitlich zu strecken. BMW-Chef Oliver Zipse hatte im Frühjahr 2024 eine Änderung verlangt, auch Volkswagen-Vorstandschef Oliver Blume fordert “angemessene CO₂-Ziele”. Mit Blick auf das strengere CO₂-Flottenziel 2025 räumte Blume im August ein: “Da gibt es noch eine Lücke zu schließen.” Strafzahlungen, die beim Verfehlen des Ziels fällig werden, wolle er auf jeden Fall vermeiden. “Jeder Euro, der für Strafen bezahlt wird, ist ein schlecht investierter Euro.”
Hintergrund zum Flottengrenzwert
Mit dem Flottengrenzwert wird ein durchschnittlicher Verbrauch über die gesamte Palette eines Herstellers beschrieben. Er wird für jeden Anbieter individuell bestimmt und richtet sich unter anderem nach dem durchschnittlichen Fahrzeuggewicht. Überschreitet ein Hersteller den für ihn festgelegten Grenzwert, wird für jedes Gramm mehr pro verkauftem Auto eine Strafe von 95 Euro fällig. Eine Beispielrechnung zur Veranschaulichung: Der individuelle Grenzwert liegt bei 97 Gramm CO₂ je Kilometer, die verkauften Fahrzeuge haben im Jahresschnitt aber 100 Gramm erreicht. Dann sind für jedes im betreffenden Jahr verkaufte Fahrzeug, unabhängig davon, ob es den Flottengrenzwert eingehalten hat oder nicht, 285 Euro zu zahlen. Einen Hersteller wie VW, der viele Autos verkauft und über eine sehr geringe Marge klagt, würde eine solche Strafe also hart treffen.
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(mfz)