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Nissan-Vize Ashwani Gupta angeblich bespitzelt

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Ashwani Gupta bei der Präsentation des Konzept-Autos Arizon auf der Auto Shanghai 2023.

Nissan-Vize Ashwani Gupta angeblich bespitzelt

mf Tokio

Nissan hat eine unabhängige Untersuchung eingeleitet, ob CEO Makoto Uchida (56) seinen Stellvertreter Ashwani Gupta (52) überwachen ließ. Diese Behauptung hatte der Berater Hari Nada (58) in einem Brief an unabhängige Direktoren von Nissan aufgestellt, aus dem die Nachrichtenagentur Reuters zitierte. Gupta legt sein Amt als Chief Operating Officer mit Wirkung zum 27. Juni nieder. Laut dem Schreiben wurde der Nissan-Vize „über einen langen Zeitraum“ überwacht, um Druckmittel für seine Absetzung in die Hand zu bekommen, weil Gupta sich gegen die Bedingungen eines neuen Allianzvertrages mit dem Partner Renault stemmte. Nissan, Uchida und Gupta lehnten jeden Kommentar zu dem Reuters-Bericht ab.

Uchida als CEO und Gupta als COO waren Ende 2019 gemeinsam angetreten, um die schwere Führungskrise nach der Verhaftung des langjährigen Nissan-Chefs Carlos Ghosn zu überwinden. Der gebürtige Inder hatte ab 2006 für Renault gearbeitet und gehörte mehrere Jahre dem Vorstand der Dreierallianz aus Renault, Nissan und Mitsubishi an. Gupta galt eigentlich als Anwärter auf die Nachfolge von Uchida. Doch am 12. Mai erklärte Nissan, Gupta werde nach Ablauf seiner Amtszeit nicht mehr dem Verwaltungsrat angehören. Einen Monat später kündigte der Autobauer das Ausscheiden von Gupta an.

Laut dem Brief von Nada forderte Nissan Gupta zum Rücktritt auf, nachdem eine weibliche Angestellte ihm im März sexuelle Belästigung vorgeworfen hatte. Die Untersuchung dieses Vorfalls durch eine japanische Anwaltskanzlei war laut Nada noch nicht abgeschlossen, als Guptas Rückzug bekanntgegeben wurde. Renault und Nissan hatten im Februar angekündigt, dass die Franzosen ihren Anteil von 43% an Nissan reduzieren und die Japaner 15% der Elektrofahrzeugsparte Ampère erhalten. Die endgültige Vereinbarung verzögert sich aber offenbar bis Ende 2023. Nach japanischem Recht darf ein Unternehmen die Kommunikation eines Mitarbeiters während der Arbeit überwachen und sein Verhalten außerhalb der Arbeit untersuchen, um seine Geschäftsinteressen zu schützen.

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