Mit einem Gewicht von 1,3 Tonnen gehört der BMW i3 eher zu den leichteren E-Autos.
Auch die Probezeit soll geändert werden: Mit jeder neuen Klasse könnte in Zukunft eine neue Probezeit beginnen – eine Aussicht, die den wenigsten gefallen dürfte. Eine andere Anpassung könnte die Autofahrer allerdings freuen. Denn wie der ADAC berichtet, soll das zulässige Gesamtgewicht angehoben werden. Jedoch nur für bestimmte Autotypen.
E-Autos dürfen in Zukunft wahrscheinlich schwerer sein
Wer einen Führerschein der Klasse B besitzt, darf derzeit maximal acht Personen befördern. Das zulässige Höchstgewicht des Fahrzeugs liegt bei 3.500 Kilogramm. Neben Pkws umfasst die Klasse B auch Roller, Mopeds, Mofas und Trecker der Klasse L. Die EU plant nun eine Anhebung des Gesamtgewichts in der Klasse B. Die Änderung betrifft allerdings nicht alle Autotypen. Denn nur Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen dürfen in Zukunft mehr wiegen. Dazu gehören unter anderem elektrische Wohnmobile. Das zukünftige Höchstgewicht könnte für E-Autos schon bald bei 4.250 Kilogramm liegen.
Mindestens zwei Jahre Fahrpraxis – Einführung dürfte noch dauern
Sollte die Anhebung des Höchstgewichts für E-Autos tatsächlich kommen, gibt es jedoch auch Einschränkungen für die Fahrer. Denn nicht jeder, der einen Führerschein der Klasse 3 besitzt, darf dann automatisch ein 4,25 Tonnen schweres Fahrzeug führen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Fahrer den Führerschein seit mindestens zwei Jahren hat.
Die endgültige Einführung der neuen Regeln dürfte allerdings noch etwas auf sich warten lassen. Erst im Herbst 2024, nach der Europawahl im Juni, dürften die Beratungen über die Novelle der europäischen Führerscheinrichtlinie in die finale Phase gehen. Anschließend müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Erst dann treten die Neuerungen in Kraft.