Führerscheine und Pässe werden nicht teurer – News | heute.at
Auf vielen Führerscheinen stehen bei den Beschränkungen auf der Rückseite des “Deckels” Codes wie “01.01” oder “01.06” oder “61”, “63”, “68” oder “110.02” oder “110.03”. Was diese Codes bedeuten, wissen neben Polizisten und Verkehrsexperten oft nur die Betroffenen selber.
Sind die Codes “01.01” oder “01.02” recht banal, nämlich das Tragen einer Brille bzw. Kontaktlinsen, sind dreistellige Codes für geschulte Augen oft ein Alarmzeichen: Denn “110.01” heißt, dass die Probezeit einmal verlängert wurde, “110.02” oder “110.03” heißt, dass die Probezeit bereits zwei oder eben drei Mal verlängert wurde.
Code “66” heißt, dass es dem Inhaber der Lenkerberechtigung nicht gestattet ist, mit einem Anhänger zu fahren. “67”er-Lenker dürften nicht auf Autobahnen auffahren.
Bei Code “68” gilt strikt: Kein Alkohol. Führerscheinbesitzer mit eingetragenem Code “69” dürften nur Fahrzeuge lenken, die mit einer alkohlempfindlichen Wegfahrsperre ausgestattet sind.
Ein Sprecher der Landespolizeidirektion erklärt einige Codes: “Lenker, die nur noch am Tag fahren dürfen oder in einem bestimmten Umkreis, sind sozusagen in der letzten Phase vor der Abnahme des Führerscheines. Alte Lenker sollen so in ihrer Grundmobilität, eben für Fahrten zum Arzt, nicht eingeschränkt werden. Dennoch sollen sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer geschützt werden.
Der Code für eine Verlängerung der Probezeit werde relativ häufig vergeben. Oder nachtblinde Lenker würden eben den Code “61”, nur für Fahrten untertags, erhalten.
Aber: Die Anzahl der erworbenen Lenkerberechtigungen ist in den letzten Jahren im deutschsprachigen Raum ohnedies teils deutlich gesunken. Denn laut VCÖ-Experte Christian Gratzer hat das Auto – auch abseits des urbanen Raumes – an Strahlkraft verloren. “Für viele Junge ist es kein Statussymbol mehr.” Erlebnis und Lifestyle haben gegenüber dem teuren Auto den Vorrang.