Politik

LSV: Pflicht zu Kreditkarten-Terminal soll auf 2024 verschoben werden

lsv: pflicht zu kreditkarten-terminal soll auf 2024 verschoben werden

Die Bundesregierung will die Ladesäulenverordnung erneut ändern – und zwar dahingehend, dass die Frist zur verpflichtenden Implementierung eines Kreditkarten-Terminals um ein Jahr auf den 1. Juli 2024 verlängert wird.

Das geht aus einem nun von der Bundesregierung bei der EU eingereichten Referentenentwurf für die dritte Verordnung zur Änderung der LSV hervor. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung sieht wie berichtet vor, dass Betreiber von Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden, sicherstellen müssen, dass beim Ad-hoc-Laden „mindestens eine kontaktlose Bezahlung durch Vorhalten einer gängigen Debit- und Kreditkarte“ angeboten werden muss. Diesem Passus waren im Jahr 2021 rege Diskussionen verschiedener Stakeholder vorausgegangen, verantwortlich war damals noch das von Peter Altmaier (CDU) geführte Bundeswirtschaftsministerium

Im neuen Entwurf, der vom inzwischen von Robert Habeck geführten BMWK bei der EU eingereicht wurde, heißt es nun: „Zum 1. Juli 2023 wird jedoch kein angemessenes Angebot an Ladesäulen am Markt verfügbar sein, das die Anforderungen der Zweiten Verordnung zur Änderung der LSV bezüglich eines einheitlichen Bezahlsystems beim Ad-hoc Laden erfüllt und zugleich die bundesweite Nachfrage an Ladesäulen decken kann. Dies könnte den dringend benötigten Aufbau neuer Ladeinfrastruktur ab diesem Zeitpunkt stark beeinträchtigen.“

Bundesregierung fürchtet langsameres Ausbautempo

Um genau diese befürchtete Beeinträchtigung des Ausbaus von Ladeinfrastruktur zu vermeiden „und den Marktteilnehmern genügend Zeit für die Implementierung der Vorgaben der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung für ein einheitliches Bezahlsystem beim Ad-hoc Laden zu geben“, will die Bundesregierung die Umsetzungsfrist auf den 1. Juli 2024 verlängern.

Ein weiteres Argument, dass die Regierung in dem Schreiben anführt: „Zugleich wird so die Möglichkeit geschaffen, die Ergebnisse des EU-Gesetzgebungsverfahrens zur Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) zu berücksichtigen, die voraussichtlich Auswirkungen auf das einheitliche Bezahlsystem haben werden.“ Zur AFIR laufen derzeit noch die Trilog-Verhandlungen, eine Beschlussfassung ist hier noch nicht bekannt.

Erste Hersteller haben bereits entsprechende Ladesäulen im Angebot und bieten derartige integrierte Terminals als optionale Ausstattung an. Auch erste Systeme mit einem zentralen Bezahl-Terminal, das unabhängig von den Ladesäulen montiert werden kann, sind bereits verfügbar und in Betrieb – am „Seed & Greet“-Ladepark am Autobahnkreuz Hilden kann bereits an 40 der insgesamt 92 Ladepunkte mit einem solchen „Pay-T“-Terminal der GLS Bank gezahlt werden.

Obwohl solche Lösungen bereits verfügbar sind, ist das BMWK der Meinung, dass das nicht in ausreichenden Stückzahlen der Fall ist, um die erwähnte „bundesweite Nachfrage an Ladesäulen decken“ zu können. Befürchtet wird also ein Einbruch des Ausbautempos ab dem 1. Juli 2023, wenn nicht genügend Ladesysteme mit Bezahl-Terminal zur Verfügung stehen. Das heißt aber auch: Die Hersteller, die frühzeitig ihre Produkte in Erwartung guter Verkäufe fristgerecht angepasst haben, könnten diesen Wettbewerbsvorteil verlieren, wenn die Konkurrenz ein Jahr länger Zeit erhält.
europa.eu

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