Der Verkehrssektor hinkt bei der Erreichung von Klimazielen hinterher. Die FDP suggeriert, dass E-Fuels Abhilfe schaffen könnten und bewirbt sie ausdauernd.
(Bild: Porsche)
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Die Fördermaßnahmen sollen aber erst im Jahr 2030 beginnen. Signifikante Zulassungszahlen für “E-Fuels-only-Kraftfahrzeuge” werden erst ab dem Jahr 2030 angenommen, wie es im Gesetzentwurf heißt. Weiter heißt es, wegen des noch nicht abgeschlossenen europäischen Rechtsetzungsverfahrens für die Genehmigungsfähigkeit von “E-Fuels only-Kraftfahrzeugen” solle die Steuerbefreiung erst ab dem 1. Januar 2030 wirksam werden.
Fossile Kraftstoffe zurückdrängen
Im Sinne der “Technologieoffenheit” will vor allem die FDP einen verstärkten Einsatz von E-Fuels. In der “Wachstumsinitiative” der Bundesregierung ist als eine Maßnahme die steuerliche Gleichstellung von ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen mit batterieelektrischen Fahrzeugen genannt, insbesondere bei der Kfz-Steuer und der Dienstwagenbesteuerung.
Förderung ab 2030
Konkret soll laut Entwurf die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Fahrzeuge, die nur mit E-Fuels betankt werden, ab erstmaliger Zulassung des Autos in der Zeit vom 1. Januar 2030 bis zum 31. Dezember 2039 für die Dauer von zehn Jahren gewährt werden – längstens bis zum 31. Dezember 2042. Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung von “E-Fuels-only-Kraftfahrzeugen” im Einkommensteuergesetz sollen demnach zeitlich befristet sein, vom 1. Januar 2030 bis zum 31. Dezember 2039. Es sei davon auszugehen, dass dieser Förderzeitraum zielgenau sei, um die Technik ausreichend marktgängig zu machen.
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Jens Hilgenberg, Leiter Verkehrspolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, sagte: “Es ist unverständlich, eine Steuerbefreiung für Fahrzeuge festzulegen, die es vielleicht nie geben wird und jetzt mehrere Hunderttausend Euro Steuergeld für Regulierungsanpassungen auszugeben. In puncto Energieeffizienz und auch Preis werden E-Fuels absehbar der direkten Stromnutzung im E-Auto unterlegen sein.”
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(fpi)