Politik

Finales Votum: De-facto-Aus für Verbrenner ab 2035 kommt

finales votum: de-facto-aus für verbrenner ab 2035 kommt

Nachdem Deutschland und die EU-Kommission am Freitag ihren E-Fuels-Streit beigelegt hatten, kam es nun doch noch zur Abstimmung über strengere Flottengrenzwerte: Das Aus für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der EU ab 2035 ist heute im Zuge des finalen Votums der Mitgliedsstaaten besiegelt worden.

Die Einigung sieht – wie in den anderen EU-Gremien längst befürwortet – bis 2030 eine CO2-Emissionsreduktion von 55 Prozent für neue Pkw und von 50 Prozent für leichte Nutzfahrzeuge im Vergleich zu 2021 vor. Bis zum Jahr 2035 muss der CO2-Ausstoß von neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen um 100 Prozent sinken. Heißt: Ab 2035 dürfen in der EU nur noch Autos und leichte Nutzfahrzeuge zugelassen werden, die im Betrieb kein CO2 ausstoßen. Die heutige Annahme durch den Rat ist der letzte Schritt des Entscheidungsverfahrens. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Zustimmung des Rats galt eigentlich als Formalie, wurde aber durch eine drohende Enthaltung Deutschlands – forciert durch die FDP – zur Hängepartie. Schweden hat die EU-Ratspräsidentschaft inne und gibt sich erleichtert, dass das zuvor langwierig verhandelte Paket zu den Flottengrenzwerten nach einem zwischen der EU-Kommission und der deutschen Regierung ausgehandelten Kompromiss zur künftigen E-Fuels-Nutzung nun doch nicht mehr aufgeschnürt werden muss. „Ich freue mich, dass die EU mit dem Fit for 55-Paket ihre Versprechen einlöst. Die neuen Vorschriften bieten Chancen für Spitzentechnologien und geben der Industrie den Anstoß, in eine fossilfreie Zukunft zu investieren“, so Romina Pourmokhtari, schwedische Ministerin für Klima und Umwelt.

Bei der Abstimmung haben von 27 Mitgliedsstaaten zwei gegen das Gesetz gestimmt (Italien und Polen), zwei weitere enthielten sich (Bulgarien und Rumänien). Die nötige qualifizierte Mehrheit kam somit knapp zustande.

In einer Mitteilung zur Annahme der neuen Regulation liefert der Europäische Rat auch ein Statement zu den E-Fuels: „Die Verordnung enthält einen Verweis auf E-Kraftstoffe, wonach die Kommission nach einer Konsultation der Interessengruppen einen Vorschlag für die Zulassung von Fahrzeugen vorlegen wird, die nach 2035 ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden – und zwar im Einklang mit dem EU-Recht, außerhalb des Geltungsbereichs der Flottenstandards und im Einklang mit dem EU-Ziel der Klimaneutralität.“

Anders ausgedrückt: Die Flottengrenzwerte mit 0g CO2 ab 2035 bleiben unangetastet. Aber auch nach 2035 sollen außerhalb dieser Regelung unter Umständen Neuwagen mit Verbrennungsmotor zugelassen werden können, solange diese mit klimaneutralem Kraftstoff betrieben werden. FDP-Verkehrsminister Volker Wissing gab zuletzt an, dass mit der EU-Kommission vor allem „konkrete Verfahrensschritte und ein konkreter Zeitplan verbindlich fixiert“ worden seien. So soll unter anderem eine Fahrzeugkategorie e-fuels-only geschaffen werden. Allerdings gibt es noch Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit. Den ein delegierter Rechtsakt – als solcher soll der Vorschlag zu E-Fuels der EU-Kommission erfolgen – kann wie am Freitag berichtet sowohl vom EU-Parlament als auch vom Rat der Mitgliedsländer ausgebremst werden.

So oder so: Deutschland hat die Neuregelung der Flottengrenzwerte nun mitgetragen. In dem Gesetz wurde die Passage behalten, wonach die Regulierung im Jahr 2026 überprüft werden kann. Die Einigung enthält laut der Mitteilung des europäischen Rats eine „Überprüfungsklausel, mit der sichergestellt wird, dass die Kommission im Jahr 2026 die Fortschritte bei der Erreichung der Emissionsreduktionsziele von 100 % und die Notwendigkeit einer Überprüfung dieser Ziele unter Berücksichtigung technologischer Entwicklungen, auch im Hinblick auf Plug-in-Hybridtechnologien und die Bedeutung eines tragfähigen und sozial gerechten Übergangs zu null Emissionen, gründlich bewertet“. Sprich: Sollten sich bis dahin einige Rahmenbedingungen ändern, ist auch eine Anpassung der Emissionsnormen möglich.

In Kraft tritt zudem von 2025 bis Ende 2029 ein „regulatorischer Anreizmechanismus für emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge (ZLEV)“. Im Rahmen dieses Mechanismus sollen Hersteller, die bestimmte Benchmarks für den Verkauf von emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen erreichen, mit weniger strengen CO2-Zielen belohnt werden. Der Richtwert liegt bei 25% für Pkw und bei 17% für leichte Nutzfahrzeuge. Das Grund-Konstrukt der Flottengrenzwerte bleibt im gegenteiligen Fall aber erhalten: Hersteller können weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf den Markt bringen, müssen jedoch bei Überschreitung ihres Emissionsziels in einem bestimmten Jahr eine Prämie von 95 Euro pro Gramm CO2/km über dem Ziel pro zugelassenem Fahrzeug zahlen.

Wie zu erwarten war, ist in der Verordnung eine Ausnahmeregelung für Kleinserienhersteller bis Ende 2035 enthalten: Hersteller, die pro Kalenderjahr nur 1.000 bis 10.000 neue Pkw oder 1.000 bis 22.000 neue leichte Nutzfahrzeige fertigen, können bis 2035 von den Verpflichtungen ausgenommen werden. Hersteller, die weniger als 1.000 Neufahrzeuge pro Jahr produzieren, sind auch in Zukunft davon ausgenommen.
consilium.europa.eu, twitter.com (Abstimmungsergebnis nach Staaten aufgeschlüsselt)

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