Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf verbindliche nationale Ziele für den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe geeinigt – sowohl für Pkw als auch für Lkw. Im Pkw-Bereich sollen entlang der Hauptrouten in der EU alle 60 Kilometer Ladestationen entstehen.
Für Lkw und Busse haben die Unterhändler sich auf die Vorschrift verständigt, dass alle 120 Kilometer eine Ladestation vorhanden sein muss. Diese Stationen sollen bis 2028 auf der Hälfte der Hauptverkehrsstraßen in der EU installiert werden, und zwar je nach Standort mit einer Leistung von 1.400 bis 2.800 kW. Die Verhandlungsführer einigten sich zudem darauf, dass bis 2031 mindestens alle 200 Kilometer Wasserstofftankstellen entlang der Hauptrouten errichtet werden sollen.
Als Hauptrouten klassifiziert die EU allen voran das TEN-T-Kernnetz, ein Geflecht aus teils bestehenden, teils geplanten transeuropäischen Straßen-, Eisenbahn-, Flug- und Wassertankstellen-Verbindungen in der Europäischen Union. Es ergänzt ähnliche Bestrebungen auf dem Telekommunikations- und Energiesektor. „In jedem Fall würden für Regionen in äußerster Randlage, Inseln und Straßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen bestimmte Ausnahmeregelungen gelten“, heißt es in der begleitenden Mitteilung weiter.
Die informelle Vereinbarung muss nun vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates und vom Verkehrsausschuss des Parlaments gebilligt werden, bevor das Parlament und der Rat als Ganzes in den Gesetzgebungsprozess einbezogen werden.
Die EU hat unterdessen erst Mitte März Fördermittel in Höhe von rund 189 Millionen Euro für den Aufbau von etwa 2.000 neuen Ladepunkten entlang des TEN-T-Verkehrsnetzes und 63 neue H2-Tankstellen freigegeben. Umgesetzt wird deren Installation von Fördernehmern, die sich in 26 Projekten organisiert haben. Diese Projekte verteilen sich auf zwölf Mitgliedstaaten und wurden gemäß der „Alternative Fuels Infrastructure Facility“ (AFIF) ausgewählt.
Der finanzielle Beitrag der EU erfolgt nach eigenen Angaben in Form von Zuschüssen mit unterschiedlichen Kofinanzierungssätzen oder Einheitsbeiträgen, je nachdem, ob das Projekt in einem Land angesiedelt ist, das aus dem Kohäsionsfonds gefördert werden kann oder nicht. Noch sind ist die Förderbestätigung allerdings vorläufig. Neben der angestrebten Genehmigung der ausgewählten Projekte durch die EU-Mitgliedstaaten am 13. April muss auch die EU-Kommission die Finanzierungsbeschlüsse noch formell fassen.
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