Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird in diesem Jahr das Budget für den Umweltbonus aufstocken. Ursprünglich war dafür 2023 eine Summe von 2,1 Milliarden Euro vorgesehen. Diese soll nun auf mindestens 2,5 Milliarden Euro erhöht werden.
Die zusätzlichen Mittel für den Umweltbonus kommen übrigens aus dem laufenden Haushalt des BMWK, schreibt „Tagesspiegel Background“ unter Berufung auf das Ministerium. Sie stünden durch interne Umschichtungen zur Verfügung. „Damit ist eine gute Lösung für die Fortzahlung des Umweltbonus in diesem Jahr gefunden“, so das Ministerium. Die Mittel, die umgeschichtet würden, fehlten auch nicht an anderer Stelle, sondern würden von Programmen, deren Ausgaben 2023 niedriger ausfallen als erwartet, in den Umweltbonus verschoben.
Die Höhe der Anfang 2023 reduzierten Kaufprämien bleibt im laufenden Jahr unterdessen unangetastet und daran soll sich laut den verkehrspolitischen Sprechern der Regierungsparteien auch nichts ändern. Das meldet das „Handelsblatt“ und zitiert in diesem Zusammenhang Bernd Reuther, den verkehrspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion mit den Worten: „Ich sehe da die Hersteller in der Pflicht, günstigere Autos anzubieten.“ Wenn der Staat die Preise dauerhaft subventioniere, würden sie vonseiten der Autokonzerne nie sinken.
Zur Einordnung: Im ersten Halbjahr 2023 summierte sich die Zahl der Umweltbonus-Anträge auf 146.692 Fahrzeuge. Dabei handelt es sich nur noch um reine Elektrofahrzeuge, denn für Plug-in-Hybride ist seit dem Jahreswechsel bekanntlich keine Förderung nach dem Umweltbonus mehr möglich. Da ausschließlich E-Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis unter 65.000 Euro gefördert werden und auch keine Antragspflicht herrscht, ist die Zahl der Anträge nicht gleichbedeutend mit der Zahl der Zulassungen: Laut der KBA-Statistik wurden im ersten Halbjahr 220.189 Elektroautos neu zugelassen.
Im ersten Halbjahr 2023 wurde derweil eine weitere Marke geknackt: Seit Beginn des Umweltbonus sind beim BAFA 2.012.309 Anträge eingegangen – konkret 1.206.971 für reine Elektrofahrzeuge (also BEV), 804.882 für Plug-in-Hybride und 456 für Brennstoffzellenautos.
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