Auf Ladeinfrastruktur-Betreiber in Großbritannien kommen neue Anforderung zu. Die von der britischen Regierung jetzt als Entwurf veröffentlichten neuen Vorschriften für öffentliche Ladestationen, die im Laufe der kommenden Monate eingeführt werden sollen, sehen unter anderem strenge Vorgaben zur Zuverlässigkeit vor.
Alle neuen öffentlichen Lader mit mindestens acht kW Leistung müssen zudem kontaktloses Bezahlen ermöglichen. Auch sollen Unternehmen verpflichtet werden, ihren Kunden die Zahlung über einen Drittanbieter zu ermöglichen. Ladeinfrastruktur-Betreiber müssen außerdem die Kosten in Pence pro Kilowattstunde deutlich ausweisen, entweder am Ladegerät selbst oder über ein separates Gerät, auf das ohne Vertrag zugegriffen werden kann.
Bei Verstoßen drohen Strafzahlungen: Nach den neuen Vorschriften könnten Ladefirmen für jedes Gerät, das die Anforderungen nicht erfüllt, mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Pfund belegt werden. Allerdings gibt es Übergangsfristen. „Sobald die Rechtsvorschriften in Kraft treten, haben die Betreiber jedoch bis zu einem Jahr Zeit, die Änderungen vorzunehmen, und im Falle der Verpflichtung zum Zahlungsroaming zwei Jahre“, schreibt etwa das Portal „Fleetworld“.
Auch aus der Branche ist die erste Reaktion – trotz der strengeren Vorgaben – positiv. „Die öffentliche Ladebranche ist bestrebt, Großbritannien zum besten Ort zum Laden eines Elektrofahrzeugs zu machen“, sagt etwa Ian Johnston, Chef von Osprey Charging und Leiter des neuen Branchenverbands Charge UK. „Das Vertrauen der Verbraucher in die Ladeinfrastruktur ist von entscheidender Bedeutung und wir freuen uns darauf, mit der Regierung zusammenzuarbeiten, um diese Vorschriften in den kommenden Monaten umzusetzen.“
autocar.co.uk, fleetworld.co.uk, gov.uk (Entwurf)