Cyberangriffe im Straßenverkehr? Um das zu verhindern, planen die USA ein Verbot bestimmter Autosysteme aus China und Russland. Auch deutsche Autohersteller wären betroffen.
Die USA wollen den Einsatz chinesischer Fahrzeugkomponenten im Straßenverkehr verbieten. Foto: iStock.com / simon2579
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Handelsministerin warnt vor Cyberangriffen
“Autos sind heutzutage mit Kameras, Mikrofonen, GPS und anderen Technologien ausgestattet, die mit dem Internet verbunden sind”, erklärte US-Handelsministerin Gina Raimondo. “Es ist leicht vorstellbar, wie ausländische Akteure das missbrauchen könnten.” Ein Regierungsvertreter wies darauf hin, dass die USA derzeit zwar nicht stark von den betroffenen Technologien – insbesondere aus China – abhängig seien, dies sich jedoch in Zukunft ändern könne, würden keine präventiven Maßnahmen ergriffen.
Auch deutsche Hersteller betroffen
Nach einer 30-tägigen öffentlichen Konsultationsphase wird das Handelsministerium die Stellungnahmen von Industrievertretern, Interessenverbänden und anderen Akteuren prüfen, bevor die endgültigen Bestimmungen verabschiedet werden sollen.Neben amerikanischen müssten dann auch deutsche und andere internationale Automobilhersteller ihre Lieferketten gegebenenfalls an die neuen Vorgaben anpassen. Eine Regierungsvertreterin betonte auf Nachfrage, dass man eng mit der Industrie zusammenarbeite, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Verbot ab 2027
Konkret sieht das Regelwerk vor, dass Fahrzeuge ab dem Modelljahr 2027, die mit bestimmten Softwarekomponenten ausgestattet sind, verboten werden. Für Hardware ist ein Verbot ab Modelljahr 2030 vorgesehen. Um den Übergang zu erleichtern, soll es eine gestaffelte Umsetzung geben: Während für Software eine einjährige Übergangsfrist angepeilt ist, weil sie nur selten in Fahrzeugen vorkommt, ist nach US-Angaben die Lage bei Hardware komplexer. “Die Lieferketten für Hardwarekomponenten im Bereich der Fahrzeugvernetzung sind stärker mit chinesischen Zulieferern verbunden”, erklärte ein Regierungsvertreter. “Deshalb haben wir eine vierjährige Übergangsfrist für den Wechsel zu alternativen Lieferanten eingeräumt.” (Mit Material der dpa.)