(ots/fn) Der Bundesrat hat die lang angekündigte Reform der Straßenverkehrsordnung verabschiedet. Die Erwartungen der VOD und vieler Verkehrssicherheitsorganisationen – nicht zuletzt auch der ca. 1100 Kommunen, die sich in der Initiative „Lebenswerte Städte“ zusammengeschlossen haben – wurden enttäuscht.
Tempolimit: Schwieriges Thema
Gerade das Thema „30 km/h innerorts als Regel“ wird kritisch gesehen: So wurde die Zulässigkeit von Tempo 30 lediglich vor Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen erleichtert.
Weniger Tempo bedeutet mehr Sicherheit
Chance auf Vision Zero versäumt
„Die beschlossenen Änderungen werden die Verkehrssicherheit wenig verbessern“, so Silke von Beesten, Vorsitzende der VOD, „die Chance eines deutlichen Schrittes in Richtung Vision Zero wurde verpasst!“
Das von der VOD gemeinsam mit der europäischen Verkehrsopferorganisation FEVR verabschiedete Manifest zur Entschleunigung bleibt damit auf der Agenda – ein Tempolimit auf der BAB von max. 130 km/h, eine Regelgeschwindigkeit auf Landstraßen von 80 km/h und die Einführung von 30 km/h innerorts als Regel.
„Wir werden weiter auf diese Defizite hinweisen, um den Kommunen größere Freiheiten bei der Gestaltung ihres Straßenverkehrs zu ermöglichen und der Vision Zero näherzukommen“, stellte Silke von Beesten abschließend fest.