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M+S-Winterreifen ohne Alpinezeichen ab sofort unzulässig

Ab 1. Oktober gelten sie nicht mehr als Winterreifen

m+s-winterreifen ohne alpinezeichen ab sofort unzulässig

Bald ist es wieder soweit: Die Zeit der Winterreifen beginnt. So ist es seit einigen Jahren Pflicht, bei entsprechenden Wetterbedingungen explizit gekennzeichnete Winterreifen an den Achsen stecken zu haben. Bislang genügte dafür das M+S-Symbol. Das reicht ab 1. Oktober nicht mehr!

Ab dem 1. Oktober 2024 tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft, welche die Kennzeichnung von Winterreifen betrifft. Laut dieser Regelung sind nur noch M+S-Reifen, die auch das Alpine-Zeichen tragen, als Winterreifen zugelassen.

Das Alpine-Zeichen, ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke, ist ein Indikator dafür, dass der Reifen bestimmte Anforderungen an die Wintertauglichkeit erfüllt. Diese Anforderungen umfassen unter anderem eine bessere Traktion auf Schnee und Eis im Vergleich zu herkömmlichen M+S-Reifen.

Die Änderung der Vorschriften ist notwendig, da Reifen, die ausschließlich mit dem Kürzel “M+S2 gekennzeichnet sind, nur bis Dezember 2017 produziert wurden und mittlerweile als veraltet gelten. Diese Reifen bieten nicht die gleiche Sicherheit und Leistung wie moderne Winterreifen mit dem Alpine-Symbol. Daher dürfen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schneefall, Schneeregen, Glatteis oder gefrierendem Nebel nur noch mit Reifen gefahren werden, die das Alpine-Zeichen tragen.

Hohe Strafen drohen

Die neue Regelung hat auch Auswirkungen auf die Bußgelder. Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen oder M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Bei einer Behinderung des Straßenverkehrs aufgrund ungeeigneter Bereifung erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Im Falle eines Unfalls können die Kosten noch weiter steigen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die zulässige Geschwindigkeit von Reifen mit dem Alpine-Symbol. Diese kann geringer sein als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. In solchen Fällen muss dem Fahrer die zulässige Reifengeschwindigkeit durch eine sinnfällige Anzeige, wie einem Aufkleber oder einer Anzeige im Fahrzeug, angezeigt werden. Diese Geschwindigkeit darf dann bei der Fahrt nicht überschritten werden.

Alte Winterreifen sind untauglich

Generell empfiehlt es sich, vor der Montage der Winterreifen einen kritischen Blick auf deren Zustand zu werfen. Ausreichend Profil und das Alter der Reifen sind entscheidend für die Sicherheit. Reifen, die bereits sechs Jahre oder älter sind, sollten auch bei geringer Laufleistung genau überprüft werden, da der Gummi mit zunehmendem Alter spröde wird und sich nicht mehr optimal mit der Fahrbahnoberfläche verzahnen kann.

Die Einführung der neuen Regelung soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und sicherstellen, dass nur noch Reifen verwendet werden, die den aktuellen Standards entsprechen. Autofahrer sollten daher rechtzeitig auf die neuen Vorschriften achten und ihre Reifen entsprechend überprüfen und gegebenenfalls austauschen.

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