Keine erneute Rettung?
Bekannter Autozulieferer steht nach fünfter Insolvenz vor dem Aus – Mitarbeiter vor Kündigung
Der bekannte Felgenhersteller BBS steht nach der fünften Insolvenz vor dem endgültigen Aus. Dem Großteil der noch vorhandenen Belegschaft muss gekündigt werden.
Kurz einen Schritt zurück: Der im Jahr 1970 in Schiltach (Kreis Rottweil) gegründete Felgenhersteller BBS hatte aufgrund der hohen Energiepreise im Oktober 2023 nach 2007, 2010 und 2020 zum vierten Mal Insolvenz angemeldet, war anschließend aber durch den türkischen Investor ISH Group aus der Zahlungsunfähigkeit gerettet worden. Nur einige Monate später stellte der Autozulieferer erneut einen Antrag auf die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, das im Oktober jetzt in ein Regelverfahren übergehen wird. Wie die Neue Rottweiler Zeitung (NRWZ) berichtet, sollen fast alle Mitarbeiter ihren Job verlieren.
Insolvenzgeld läuft Ende September aus – BBS kann Löhne seiner Mitarbeiter nicht selbst aufbringen
Vor der fünften Insolvenzanmeldung von BBS Ende Juli gab es bereits Komplikationen, da die Gehälter der verbleibenden 240 Mitarbeiter vom neuen Eigentümer – der ISH Group – offenbar über längere Zeit nicht ausbezahlt wurden. Durch die offizielle Anmeldung waren die Löhne der Beschäftigten seitdem durch das Insolvenzgeld gedeckt; das läuft Ende September allerdings aus. Demnach müsste der Autozulieferer aus Baden-Württemberg die Gehälter wieder aus eigener Kraft aufbringen. „Dies ist jedoch nicht möglich, da bei BBS der eigentliche Geschäftsbetrieb bereits Monate vor dem Insolvenzantrag zum Erliegen gekommen war“, erklärt Insolvenzverwalter Pehl.
Name | BBS automotive GmbH |
---|---|
Gründung | 1970 (ursprüngliche Firma) |
Hauptsitz | Schiltach, Herbolzheim (Verwaltung), Baden-Württemberg |
Inhaber | ISH Group (seit 2023) |
Produkte | Felgen, Leichtmetallräder |
Mitarbeiter | 240 |
Insolvenzanmeldungen | 2007, 2010, 2020, 2023, 2024 |
Geschichte des Autozulieferers BBS kommt wohl zu einem endgültigen Ende
Weil BBS die Gehälter eben nicht aus eigener Tasche zahlen kann, musste Insolvenzverwalter Pehl entsprechend reagieren. „Dass ich den Mitarbeitenden nun kündigen und sie freistellen muss, bedeutet nicht, dass ihre Arbeitsverträge ab Oktober keine Gültigkeit mehr haben“, machte er laut NRWZ deutlich; allerdings sind die Kündigungsfristen durch die Insolvenzverordnung nur für maximal drei Monate gedeckelt. In diesen drei Monaten haben die Beschäftigten Anspruch auf einen Arbeitslohn aus der Insolvenzmasse, da diese bei BBS aber nicht ausreicht, erhalten sie vorübergehend Arbeitslosengeld.
Aufgestockt werden könnte dieses Arbeitslosengeld für die verbleibenden Mitarbeiter von BBS möglicherweise noch durch den Verkauf von Anlagewerten, also beispielsweise von Maschinen oder Restbeständen im Lager. „Mir ist bewusst, dass das für die Mitarbeitenden keine einfache Situation ist“, so Pehl. „Natürlich hätte ich mir bessere Nachrichten gewünscht.“ Es deutet demnach alles darauf hin, dass der Autozulieferer aus Schiltach nicht erneut aus der Insolvenz gerettet wird und die Geschichte von BBS damit zu einem Ende kommt. Ende Juli hatte auch der bekannte Autositzhersteller Recaro Automotive Insolvenz angemeldet.