Südautobahn: 70-PS-Kleinwagen schob 200-PS-Sportwagen an: doppelter Überschlag auf A 2
Dem 55-jährigen Fahrer eines Kleinwagens (70 PS) wird versuchte schwere Körperverletzung auf eine Weise, die mit Lebensgefahr verbunden ist, vorgeworfen: „Als der Wagen vor ihm auf den dritten Fahrstreifen ausscherte, hat er nicht gebremst und keinerlei unfallvermeidende Maßnahmen gesetzt“, erläutert Staatsanwältin Nora Lackner. Mit seinem Kleinwagen hat der 55-Jährige (den Führerschein hat er seit vier Jahren) den vor ihm aufgetauchten Sportwagen seitlich angeschoben. „Bremsspuren hat man keine gefunden“, sagt Richter Erik Nauta.
„Er war bereits auf der dritten Fahrspur, als der Sportwagen vor ihm rausfuhr“, sagt sein Anwalt. Es sei „nicht sehr lebensnah, von einem Vorsatz auszugehen, wenn mein Mandant mit seinem Kleinstwagen gegen einen hochmotorisierten Sportwagen antritt. Es war kein Vorsatz, allenfalls eine Überforderung mit der Situation“. „Warum haben Sie nicht gebremst“, hakt Richter Nauta ein. – „Ich hatte keine Zeit dazu. Weiter am Gas bin ich aber nicht geblieben“, antwortet der Lenker. „Sie waren aber schon in einer aggressiven Stimmungslage, das hört man auf der Dashcam“, findet der Vorsitzende. Ein Sachverständiger muss klären, welche Reaktion der 55-Jährige setzen hätte können – sein Verfahren wird ausgeschieden.
„Ein Aufmerksamkeitsfehler“
Mit dem Sportwagenbesitzer (43), der sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten muss, geht es schneller. Dieser habe sich laut Anklage „nicht vergewissert, ob er auf die dritte Spur wechseln kann“. „Mein Mandant übernimmt die Verantwortung, es war ein Aufmerksamkeitsfehler. Er musste aber nicht rechnen, bei 130 km/h selbst überholt zu werden“, erklärt sein Verteidiger. „Ja, ich habe leider verabsäumt, in den Rückspiegel zu blicken“, gesteht der unbescholtene Lenker seinen Fehler ein. Deshalb für ihn: Diversion mit 3000 Euro Geldbuße, dazu Schmerzensgeld.