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ZDK: 5-Punkteplan zur Elektromobilität des Kfz-Gewerbes

zdk: 5-punkteplan zur elektromobilität des kfz-gewerbes

Bild: Lexus

Das deutsche Kfz-Gewerbe fordert über den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) „starke Impulse“ für den Hochlauf der Elektromobilität.

„Angesichts des dramatischen Absatzeinbruchs von Elektrofahrzeugen in Deutschland bedarf es maximaler gemeinsamer Anstrengungen, um die Elektromobilität zum Erfolg zu führen. Hier müssen Politik und Wirtschaft gemeinsam Maßnahmen ergreifen, die zum Erfolg führen und die Kundinnen und Kunden überzeugen. Gerade der Autohandel und die Kfz-Werkstätten haben das Ohr am Kunden und sind wichtige Multiplikatoren für attraktive Angebote, die gemeinsam zu erarbeiten sind.“ Dies erklärt ZDK-Präsident Arne Joswig im Vorfeld des jüngsten „Autogipfels“ der Bundesregierung.

So habe einerseits das abrupte Ende des Umweltbonus Ende 2023 zu einem Absturz bei der Nachfrage nach E-Autos von fast 70 Prozent im August verbraucherseitig geführt. Andererseits hinke der Ausbau der Ladeinfrastruktur deutlich hinter den selbst gesteckten Zielen her, sowohl auf europäischer Ebene als auch in Deutschland.

Für Deutschland prognostiziert der ZDK eine Zielverfehlung von 40 Prozent beim Ausbau der Ladeinfrastruktur bis 2030, wenn die Ausbaugeschwindigkeit nicht „massiv erhöht“ wird. Von einer Million Ladepunkte dürften demnach nur rund 600.000 im Jahr 2030 zur Verfügung stehen. Europaweit wäre bei der gegenwärtigen Ausbaugeschwindigkeit die Zielverfehlung mit 60 Prozent noch größer: Nur 1,5 von 3,5 Millionen geplanten Ladepunkten stünden dann zur Verfügung.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hat in einem Fünf-Punkte-Programm Maßnahmen zusammengefasst, die seiner Ansicht nach zum Erfolg der Elektromobilität beitragen können. Diese sind:

  • Ladeinfrastruktur „massiv ausbauen“, insbesondere auch das sogenanntes Laternenladen.
  • Ladestrom vergünstigen, indem die Stromsteuer und Netzentgelte reduziert werden.
  • Kostenloses Parken für E-Fahrzeuge in Städten und Kommunen.
  • Spreizung der Dienstwagensteuer nach Antriebsarten fortführen, für Elektroautos und Plug-in-Hybride.
  • Förderpakete für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur auflegen, zum Beispiel durch KfW-Darlehen und temporäre Mehrwertsteuerreduktionen für E-Fahrzeuge.

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher können von der Elektromobilität begeistert werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen“, so der ZDK-Präsident. „Das wissen wir Autohändler aus Erfahrung. Der Automobilhandel tut seinen Teil. Jetzt geht es darum, die Rahmenbedingungen richtig zu setzen.“

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