Auto

Wichtiges Urteil: Haftung der Werkstatt bei losem Rad nach Reifenwechsel!

wichtiges urteil: haftung der werkstatt bei losem rad nach reifenwechsel!

Ein Autofahrer ließ in einer Werkstatt Sommerreifen montieren. Kurz darauf löste sich auf der Autobahn das linke Hinterrad, was zu einem Sachschaden führte. Der Autofahrer forderte Schadenersatz von der Werkstatt, da der Radwechsel mangelhaft war. Das Landgericht München II entschied, dass die Werkstatt (70 %) und der Kunde (30 %) haften. Der Kunde sollte die Radmuttern überprüfen. Der Geschädigte war mit dem Urteil nicht einverstanden und ging in Berufung. Das Oberlandesgericht München urteilte, dass der Kunde auf einen ordnungsgemäßen Radwechsel vertrauen darf, ohne selbst zu kontrollieren.

Haftung bei losem Rad

Hinweise auf der Rechnung oder Aufkleber entbinden die Werkstatt nicht von der Haftung. Der Kunde trägt keine Schuld, wenn keine Anzeichen für einen Fehler vorliegen. Das Urteil betont, dass Werkstätten nicht die Verantwortung auf Kunden abwälzen dürfen. Kunden müssen nicht die Arbeit der Werkstatt überprüfen. Wenn ein Rad nach dem Besuch der Werkstatt locker wird, ist die Werkstatt verantwortlich. Kunden sollten Probleme nach dem Radwechsel melden und nicht selbst nachziehen. Die Werkstatt muss sicherstellen, dass solche Unfälle nicht passieren.

  • Endurteil des Landgerichts München II vom 09.04.2020, Az. 10 O 3894/17

Achtung!

Ihr wollt noch mehr Videos anschauen? Dann klickt hier für die komplette Übersicht!

wichtiges urteil: haftung der werkstatt bei losem rad nach reifenwechsel!

Keine Knautschzone: das ist das Risiko der Mopedautos
wichtiges urteil: haftung der werkstatt bei losem rad nach reifenwechsel!

Einfache TÜV-Eintragung: Mythos oder Realität im Autotuning?

„tuningblog.eu“ – das Tuning-Magazin

TOP STORIES

Top List in the World