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Mitten in der Reisezeit: Österreich erlässt Verkehrsnovelle – diese Regeln gelten nun

Grünblinken und Tempo

Mitten in der Reisezeit: Österreich erlässt Verkehrsnovelle – diese Regeln gelten nun

Die Österreichische ÖAMTC hat für 1. Juli eine Novelle für die StVO herausgegeben. Gemeinden erhalten mehr Zuständigkeiten.

Wien – Ab dem 1. Juli tritt in Österreich eine neue Verkehrsordnung in Kraft. Schon im Vorfeld gab es Diskussionen um das „Grünblinken“, Radarkontrollen und Geschwindigkeitsbegrenzungen. Nicht bei allen Punkten kommt es zu einer Änderung.

Verkehrsnovelle für Österreich: Mehr Zuständigkeiten für Gemeinden bei Geschwindigkeitskontrollen

Bei den Geschwindigkeitskontrollen bekommen Gemeinden mehr Möglichkeiten. Grundsätzlich fällt die Überwachung zwar weiterhin in die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften oder der Polizei. Unter „spezifischen Bedingungen“ dürfen Gemeinden laut dem Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) ab 1. Juli aber auch eigenständig Geschwindigkeitskontrollen durchführen.

Die Auswahl, welche Orte das betrifft, wird vorher geprüft. Beispielsweise, ob es an dem Ort vermehrt Unfälle zuvor gab. Martin Hoffer, der Leiter der Rechtsdienste des ÖAMTC, sagt: „Geschwindigkeitskontrollen sollen auch weiterhin ausschließlich der Verkehrssicherheit dienen und nicht der Einnahmenbeschaffung für Gemeinden oder gar privater Unternehmen.“ Genau das wurde Gemeinden in Italien immer wieder vorgeworfen, weshalb es hier nun neue Blitzer-Regelungen gibt.

Gesetzesänderung bringt Österreich neue Regelungen für Tempo-30-Zonen

Die bestehenden Prinzipien für die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf anderen Straßen, in Zonen oder in ganzen Stadtgebieten bleiben gleich. Tempo-30-Zonen können also nicht einfach so in der gesamten Stadt erlassen werden. Aber Bürgermeister bekommen mehr Optionen: „Bezirkshauptmannschaften oder Gemeinden, können künftig in besonders sensiblen Bereichen, etwa vor Schulen, Spielplätzen oder Seniorenheimen, Geschwindigkeitsbeschränkungen einfacher erlassen als bisher“, heißt es in der Mitteilung des ÖAMTC.

Eine Expertenmeinung ist trotzdem vonnöten. Diese Tempo-Reduktionen müssen auch nicht von den normalerweise geltenden 50 km/h innerorts auf 30 km/h hinuntergehen. Auch Tempo 40 ist beispielsweise möglich. In Deutschland drängen Kommunen auf mehr Mitspracherecht bei Verkehrsbeschränkungen wie Tempolimits.

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Autoverkehr in Wien: Hohes Verkehrsaufkommen auf einer Straße.

Gesetzesnovelle bestätigt „Grünblinken“ an österreichischen Ampeln bleibt

Eine Regelung ändert sich nach Vorüberlegungen nicht: das sogenannte „Grünblinken“. Es meint das Blinken des Grünlichts der Ampel vor Beendigung der Grünphase. In Deutschland gibt es diese Phase an der Ampel zwar nicht, Österreich ist aber nicht alleine mit seiner Regelung. Auch in China, Israel, Kroatien, Litauen, Lettland, Mexiko, Polen, Russland, Slowenien und der Türkei gibt es das Grünblinken.

Kurz gesagt: Die Novelle der ÖAMTC bekräftigt, dass es diese Funktion auch weiterhin in Österreich geben wird und andere Ampeln nur in speziellen Fällen erlaubt sind. „Die sogenannte ‚Zuflussregelung‘ kann an neuralgischen Auffahrten den Verkehrsfluss auf der Autobahn verbessern und die Staugefahr reduzieren. An herkömmlichen Kreuzungen ändert sich jedoch nichts“, erklärt Martin Hoffer in einer Mitteilung.

Neuerungen ab 6. Juli: EU-Regelung macht gewisse Ausstattung beim Auto verpflichtend

Wie der ÖAMTC bekanntgibt, blüht Autofahrern aber bald eine andere Neuerung, die die Autos selbst betrifft. Demnach werden ab dem 6. Juli Assistenzsysteme in erstzugelassenen Fahrzeugen verpflichtend. Hier greift die EU-Typengenehmigungs-Verordnung. Folgende Ausstattung muss dann im Auto sein:

  • Notbremsassistent
  • Notfall-Spurhalteassistent
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Rückfahrassistent
  • Notbremslicht
  • Müdigkeitswarner
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung
  • Alkolocks

Da es sich hier aber um eine Vorgabe der EU handelt, gilt dies auch für deutsche Autos. Fahrzeuge, die man schon besitgzt oder vor diesem Datum produziert wurden, müssen diese Systeme nach derzeitigem Stand aber nicht nachrüsten. (jh)

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