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Laden, Parken, Burgeressen – was es für E-Autos alles gratis gibt

laden, parken, burgeressen – was es für e-autos alles gratis gibt

E-Autos sind im Trend. Sind sie in der Anschaffung oft noch teuer, gibt es für ihre Besitzer und Besitzerinnen aber oft gratis Goodies, etwa beim Laden, Parken oder mancherorts sogar im Restaurant.

E-Auto oder Verbrenner – womit fährt man günstiger? So lautet die Frage im Allgemeinen. Derzeit könnte man sie auch anders stellen: E-Auto oder Verbrenner – wer bekommt mehr Goodies?

Und da gibt es eindeutige Sieger: E-Autofahrer bekommen so manches gratis. Diese Woche etwa verkündete man die Burger-Prämie für E-Autos. Le Burger Wiener Neustadt serviert Besitzern von Elektroautos kostenlose Burger. Wer mit seinem Elektroauto zwischen dem 22. und 24. September in den Drive-in am Zehnergürtel 4 beim Fischapark vorfährt, erhält ein Burgerunikat gratis. Pro E-Auto und Tag gibt es einen Burger, solange der Vorrat reicht.

„Die Verantwortung für unsere Umwelt ist uns sehr wichtig. Als Teil der Gastronomiebranche können wir einen großen Einfluss darauf haben. Wir bei Le Burger sind daher fest davon überzeugt, dass die Zukunft der Mobilität elektrisch ist, haben selbst eine kleine Flotte an Elektroautos beschafft und möchten mit dieser Aktion einen zusätzlichen Beitrag zur Förderung der Elektromobilität leisten!“, erklären die Gründer der österreichischen Burger-Manufaktur, Thomas Tauber und Sohn Lukas Tauber.

Gut. Es ist nur ein Burger. Mancherorts bekommt man als E-Auto-Fahrer auch bares Geld.

Der ÖAMTC nämlich erfreute E-Autofahrer jetzt mit folgender Headline: Mehrere hundert Euro für 2023 möglich – nicht nur für Mitglieder. Am 8. September startete man nämlich ein neues Service im Bereich Elektromobilität: Die neue ePrämie, eine finanzielle Vergütung der CO2-Einsparung, die E- Autobesitzern durch das Laden an nicht öffentlichen Ladestationen generieren.

Lohnt sich ein E-Auto?

Möglich macht das eine Novelle der Kraftstoffverordnung (KVO). Marco Sabatnig, Produktmanager für die ÖAMTC ePrämie, erklärt: “Bis 2023 wurde die CO2-Ersparnis, die beispielsweise durch das Laden an der eigenen Wallbox erzielt wurde, dem jeweiligen Stromanbieter gutgeschrieben. Mit der Novelle der KVO ändert sich das und diese Prämie – auch THG-Quote genannt – steht nun den Konsumenten selbst zu.”

Der ÖAMTC übernimmt Abwicklung und Auszahlung der ePrämie. Denn: Eine Beantragung der ePrämie durch Privatpersonen ist nicht möglich, weil der administrative Aufwand enorm wäre – das Umweltbundesamt zertifiziert daher z. B. erst Strommengen ab 100.000 kWh. Hier kommen Anbieter wie der Mobilitätsclub ins Spiel: “Wir organisieren gebündelt die Zertifizierung der eingereichten CO2-Einsparungen durch Shell Austria beim UBA. Der ÖAMTC übernimmt also die gesamte Abwicklung inklusive Auszahlung an die Konsument:innen. Diese Leistung können alle E-Autobesitzer  – Privatpersonen genauso wie Unternehmen – in Österreich nutzen. Eine ÖAMTC-Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung”, erläutert Sabatnig.

Wie viel die neue ePrämie bringt

Wie hoch die ePrämie ausfällt, hängt von der geladenen Strommenge ab. Marco Sabatnig dazu: “Grundsätzlich ist zwischen kWh-genauer und pauschalierter Abrechnung zu unterscheiden. Was davon zur Anwendung kommt, hängt primär davon ab, ob die ins E-Auto geladene Strommenge exakt erfasst werden kann. Gibt es keine Möglichkeit zur genauen Abrechnung, sieht das Gesetz einen Pauschalverbrauch von 1.500 kWh vor. Dafür gibt es vom ÖAMTC 430 Euro ePrämie garantiert.” Hat man einen MID-konformen Stromzähler, wird hingegen der tatsächliche Verbrauch herangezogen. Liegt dieser beispielsweise bei 2.500 kWh, bekommt man 680 Euro aufs Konto, sind es z. B. nur 900 kWh, liegt die ePrämie bei 258 Euro.

Gratis tanken – oder kostenlos laden?

Wo kann man am günstigsten tanken – für alle, die im Sommer nahe Schwanenstadt unterwegs waren stellte sich die Frage weniger, für sie gab es  gratis Elektroautoladen. Der regionale Energieversorger KWG bot seinen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit ihr Elektroauto kostenfrei zu laden. Am KWG Hypercharger konnte man sich Gratisladung jeden Samstag und Sonntag im Juli und August 2023 abholen.

Der Grund: Gerade an den Wochenenden im Sommer beobachtet KWG eine hohe PV-Einspeisung durch die Vielzahl der Anlagen, die Energie in das KWG Netz einspeisen. Gleichzeitig ist an den Wochenenden im Sommer die Nachfrage nach Strom sehr gering. Daraus ergibt sich für KWG die Chance, kurzfristig zu reagieren. „Oben angeführte Gründe waren für uns der Anstoß, das KWG Sommerladen ins Leben zu rufen und unseren Kundinnen und Kunden die kostenlose Nutzung des KWG Hyperchargers zu ermöglichen,“ zeigt sich Peter J. Zehetner erfreut.

 

Geld sparen beim Parken

Auch beim Parken sparen Stromer im Vergleich zu Verbrenner-Fahrern oft Geld. (Und den Ärger mit dem Parkschein Nachlegen.) Einige Kurzparkregelungen sehen Vergünstigungen für das Parken von (reinen) E-Kfz vor: Entweder ein zeitlich begrenztes Parken ohne Gebührenpflicht oder sogar ein unbefristetes und kostenloses Abstellen. Um Ärger zu vermeiden, so rät der ÖAMTC, sollte man sich vorher aber über die je vor Ort gültigen Regelungen erkundigen.

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