Gebrauchtwagen kaufen (Tipps) Wir geben Tipps, worauf Sie beim Gebrauchtwagenkauf achten sollten! >> Mehr zum Thema Ratgeber Foto: Imago
Wer einen Gebrauchtwagen kaufen will – egal ob von privat oder vom Händler –, kann schnell eine böse Überraschung erleben. Oft sind seriöse Verkäufer:innen nämlich gar nicht so leicht von schwarzen Schafen zu unterscheiden. Vertrauenswürdige Verkäufer:innen erkennt man in der Regel daran, dass sie eventuelle Vorschäden und Mängel des zu verkaufenden Gebrauchtwagens offen ansprechen und eine lückenlose Fahrzeugdokumentation liefern. Darüber hinaus bieten sie die Gelegenheit, das Auto in aller Ruhe zu besichtigen und ermöglichen eine ausführliche Probefahrt. Damit Interessierte nicht auf Tricks wie einen manipulierten Tacho, verschwiegene Schäden oder sogar fehlende Papiere hereinfallen, sollten sie einige Tipps zum Gebrauchtwagen-Kauf beachten. Die AUTO ZEITUNG erklärt, worauf es bei Besichtigung, Probefahrt und Vertrag ankommt und wie man unseriöse Gebrauchtwagen-Verkäufer:innen entlarven kann. Mehr zum Thema: Aktuelle Gebrauchtwagenpreise
Gebrauchtwagen kaufen: Tipps für den Besichtigungstermin
Innenraum: Tipps zum Erkennen von Mängeln beim Gebrauchtwagenkauf
Wer einen Gebrauchtwagen kaufen will, sollte zuvor auch den Innenraum des Autos auf Mängel untersuchen. Sind die Teppiche im Fußraum feucht oder ist ein muffiger Geruch festzustellen, könnten Dichtungen undicht sein. Darüber hinaus sollte die einwandfreie Funktion der Elektronik – von den Außenspiegeln über die Klimaanlage und die Scheibenwischer bis zu den Scheinwerfern – überprüft werden. Sind die Sitze stark durchgesessen oder verschlissen, das Lenkrad abgegriffen und auch die Pedale stark abgenutzt, sollten potenzielle Käufer:innen sich fragen, ob dieser Zustand zur angegebenen Laufleistung des Gebrauchtwagens passt. Ist dies nicht der Fall, könnte eine Tacho-Manipulation vorliegen. Versierte Laien sind durchaus dazu in der Lage, diese Feinheiten zu erkennen. Doch wer auf Nummer sicher gehen will, lässt den Gebrauchtwagen von Fachleuten untersuchen. Eine Gebrauchtwagenuntersuchung bieten manche Werkstätten, Prüforganisationen oder Automobilclubs an. Die Kosten dafür liegen etwa zwischen 100 und 150 Euro. Eine Investition, die sich durchaus lohnen kann, wenn einem dafür Ärger nach dem Gebrauchtwagen-Kauf erspart bleibt.
Gebrauchtwagen kaufen: Tipps für die Probefahrt
Ist die Besichtigung des Gebrauchtwagens abgeschlossen, sollten potenzielle Käufer:innen auf eine Probefahrt bestehen und sich dafür ausreichend Zeit nehmen. Vor Fahrtantritt sollte jedoch geklärt werden, wie das Fahrzeug versichert ist. Außerdem sollte der Motor kalt sein und nicht bereits zuvor auf Betriebstemperatur gefahren worden sein. Beim Einschalten der Zündung sollten die relevanten Kontrollleuchten im Cockpit kurz aufleuchten und beim anschließenden Motorstart wieder erlöschen. Außerdem sollte der Motor ohne Probleme anspringen und nicht unrund laufen. Anschließend sollten bevorzugt verkehrsarme Straßen befahren werden. Zudem sollte auch außerorts gefahren werden, da sich bestimmte Mängel erst ab einer höheren Geschwindigkeit erkennen lassen. Weitere Dinge, die potenziellen Gebrauchtwagenkäufer:innen beachten sollten: Schleift die Kupplung? Gibt es Unregelmäßigkeiten oder Störgeräusche während der Probefahrt? Und wie sieht es mit der Bremsleistung aus? Außerdem bietet ein kurzer Stopp auf einem Parkplatz Gelegenheit dazu, das Auto noch einmal ohne prüfenden Blick im Nacken nochmals ganz genau unter die Lupe zu nehmen.
Gebrauchtwagen kaufen: Darauf kommt es beim Vertrag (privat/Händler:in) an
Wer nach Besichtigung und Probefahrt tatsächlich den Gebrauchtwagen kaufen möchte, muss sich noch um den Papierkram samt Vertrag kümmern. Besonders kritisch zu sehen sind hier Widersprüche in den Fahrzeugpapieren, denn die geben oft einen Hinweis auf Schummeleien. Daher sollte sorgfältig untersucht werden, ob die Angaben zu Hersteller, Fahrgestellnummer, Kennzeichen und Hauptuntersuchung in den Papieren mit den Angaben direkt am Fahrzeug übereinstimmen. Die Fahrzeug-Identifikationsnummer kann hier zusätzlich Sicherheit bringen. Bei den meisten Autos weist die zehnte Stelle in Form von Buchstabe oder Ziffer auf das Modelljahr hin. Das kann bei den einzelnen Herstellern zwar unterschiedlich sein, gibt aber dennoch Aufschluss über das Alter des Gebrauchtwagens. Wer absolut auf Nummer sicher gehen möchte, kann auch eine FIN-Abfrage beim Hersteller machen. Achten Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens außerdem auf das Scheckheft: Ist keines vorhanden, passen die Einträge nicht zum Fahrzeug oder sehen schlicht unglaubwürdig aus, weil sie beispielsweise alle mit dem gleichen Stift geschrieben wurden, sollten potenzielle Käufer:innen misstrauisch werden. Ist alles so weit in Ordnung, sollten diese darauf achten, im Kaufvertrag die vollen zwölf Monate gesetzliche Gewährleistung zu erhalten – manche Händler versuchen dies mit Tricks wie etwa dem Verkauf im Namen einer Privatperson zu umgehen. Wer einen Gebrauchtwagen von privat kaufen will, sollte unbedingt darauf achten, dass Fahrzeughalter:in und Verkäufer:in identisch sind. Ist dies nicht der Fall, sollte eine Vollmacht eingefordert werden.
Probleme nach dem Gebrauchtwagenkauf: Tipps
Wer alle Tipps beachtet und nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens trotzdem nur Pech mit seinem Auto hat, sollte nicht direkt verzweifeln. Zumindest innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Kauf geht die Rechtsprechung davon aus, dass eventuelle Mängel bereits vor dem Kauf bestanden haben. Händler:innen sind dazu berechtigt, zweimal nachzubessern – anschließend besteht die Möglichkeit, das Auto zurückzugeben. Sofort zurückgeben können Käufer:innen ein Auto, wenn es eine sehr lange Standzeit hatte, über die erst im Nachhinein informiert wurde. Das funktioniert allerdings nur bei sehr jungen Gebrauchtwagen. So entschied etwa der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass eine lange Standzeit als Rückgabegrund ebenfalls von der Anzahl der Vorbesitzer und dem Tachostand abhängig ist. Bei hochgradigen Mängeln stehen die Chancen jedoch sehr gut, dass der Gebrauchtwagen den Weg zurück findet. Dazu zählen zum Beispiel verschwiegene Unfälle und Vorbesitzer oder Schäden, die sich nicht beheben lassen. Bei Käufen von Privatpersonen, die jegliche Sachmängelhaftung ausschließen, ist die Lage etwas schwieriger. Der einzige Grund, aus dem der Verkäufer den Wagen zurücknehmen muss, ist die arglistige Täuschung. Dafür muss der Käufer jedoch beweisen, dass der Unfallschaden vor dem Kauf vorlag und der Verkäufer davon wusste. Gerade bei Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern kann das sehr schwierig werden. Letztlich ist und bleibt der Gebrauchtwagen-Kauf auch eine Sache des Vertrauens: Daher sollten potenzielle Käufer:innen immer auch auf ihr Bauchgefühl hören. Manche Angebote sind einfach zu gut, um wahr zu sein.