Jeder Autofahrer hat es schon erlebt: Kurz die Karre irgendwo abgestellt, fünf Minuten was erledigt und schon begrüßt einen ein Zettelchen unter dem Scheibenwischer. Im Verkehr sind Knöllchen genauso ärgerlich wie Blitzer – und meist nicht weniger teuer.
Trotz Falschparkens keinen Cent bezahlen? Klingt zu schön, um wahr zu sein – ist aber in manchen Fällen möglich. Allerdings brauchst du dafür im Verkehr das nötige Know How – und etwas Glück.
Verkehr: So brauchst du deine Knolle nicht bezahlen
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Wer besonders mutig ist, kann aber zocken: Trifft der Bescheid später als drei Monate nach dem Vergehen bei dir ein, ist er verjährt, nichtig und kann zurückgewiesen werden.
Knöllchen alleine reicht nicht
Auf privaten Geländen wie einem Supermarkt-Parkplatz ist die Lage anders. Das Knöllchen an der Windschutzscheibe muss hier erst einmal gar nicht bezahlt werden. Schließlich könnte es der Wind oder ein gemeiner Dieb weggetragen haben. Erst mit einem offiziellen Schreiben per Post wird eine Zahlungsaufforderung wirksam. Entsprechend dürfen im ersten Brief auch keine Mahn- oder Verzugsgebühren erhoben werden. Schließlich wurde noch keine Frist überschritten. Abwarten lohnt sich also – vielleicht kommt ja nichts und man zahlt am Ende keinen Cent.
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Im Verkehr haben die ärgerlichen Zettel deshalb auch unterschiedliche Namen. Das Ordnungsamt verteilt waschechte Strafzettel, in privatem Raum dürfen nur Vertragsstrafen ausgesprochen werden. Und die müssen angemessen sein. Weicht die Forderung deutlich von 25 Euro ab, kann Einspruch erhoben werden.