Nach dem Reifenwechsel: Einen Fehler sollten Autofahrer unbedingt vermeiden
Am Landgericht II in München wurde im April 2020 ein spannender Fall verhandelt: Der Besitzer eines Mercedes hatte gegen eine Werkstatt geklagt, die sein Fahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet hatte. Nach rund 100 Kilometern löste sich bei der Fahrt auf einer Autobahn das linke Hinterrad ab – beim dadurch entstehenden Unfall entstand ein schwerer Schaden.
Der Mercedes-Fahrer forderte laut eines ADAC-Berichts im Zuge einer Klage einen hohen Schadensersatz von der Werkstatt, da der Reifenwechsel seiner Ansicht nach nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Das Gericht entschied jedoch anders: Lediglich 70 Prozent der geforderten Summe muss die Werkstatt bezahlen – den Rest des Schadens muss der Fahrer selbst bezahlen.
Nach dem Reifenwechsel: Radmuttern nachziehen nicht vergessen
Reifenwechsel in der Werkstatt
Der Grund: Der Fahrer hatte es versäumt, die Radmuttern nach 50 Kilometern nachzuziehen, obwohl ihn die Werkstatt sowohl mündlich als auch schriftlich darauf hingewiesen hatte.
Aufgrunddessen erhielt er letztlich nur einen Teil der Summe, die er eigentlich eingefordert hatte. Grundsätzlich müsse die Werkstatt zwar für die nicht fest genug angezogene Schraube haften, der Mercedes-Besitzer trage jedoch eine Mitschuld an dem Unfall.
Der Fall zeigt: Der Hinweis der Werkstätten, die Radmuttern nach einer gewissen Anzahl von Kilometern nachzuziehen, sollte von Autofahrern auf jeden Fall ernst genommen werden; sowohl im Sinne des eigenen Geldbeutels, vor allem aber im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit.
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