- Tempo-30-Zonen kommen meist in Wohngebieten vor
- Auf Hauptverkehrsstraßen kommen Tempo-30-Strecken zum Einsatz
- Autofahrer sollten den Unterschied kennen
Eine Tempo-30-Zone darf nur in bestimmten Bereichen eingerichtet werden.
In einem YouTube-Video erklärt ADAC-Jurist Stephan Miller, was genau der Unterschied zwischen einer Tempo-30-Zone und einer Tempo-30-Strecke ist.
Tempo-30-Zonen kommen meist in Wohngebieten vor
Ein flächendeckendes Tempolimit von 30 km/h ist nur innerhalb geschlossener Ortschaften möglich. Auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen ist eine Tempo-30-Zone dementsprechend nicht erlaubt. Auch auf Hauptverkehrsstraßen innerorts ist eine Einführung verboten. Die Zonen werden daher insbesondere in Gebieten mit einer hohen Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte eingeführt, etwa in Wohngebieten. Dabei ist es wichtig, dass sich in diesem Bereich keine Vorfahrtsstraße befindet. An Kreuzungen dürfen zudem keine Ampeln vorhanden sein. Stattdessen gilt im gesamten Bereich rechts vor links.
Auf Hauptverkehrsstraßen kommen Tempo-30-Strecken zum Einsatz
- Besondere Gefahrenlage
- Vor sensiblen Einrichtungen (zum Beispiel Kindergarten oder Seniorenheim)
- Zum Schutz der Anwohner vor Lärm und Abgasen
In München etwa dient das neue Tempolimit zur Reduzierung der Abgase. Denn dort sind die Abgaswerte im Bereich der Strecke zu hoch.
Autofahrer sollten den Unterschied kennen
Für Verkehrsteilnehmer ist es wichtig, den Unterschied zwischen einer Tempo-30-Zone und einer Tempo-30-Strecke zu kennen. Entscheidend ist hierbei die Beschilderung. Eine Zone beginnt mit dem Verkehrszeichen 274.1. Dabei handelt es sich um ein quadratisches Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung und dem Wort „Zone“. Ab diesem Zeichen muss das Tempolimit nach Kreuzungen oder Einmündungen nicht mehr wiederholt werden. Die Begrenzung wird nur durch das zugehörige Aufhebungszeichen aufgelöst.
Eine Tempo-30-Strecke hingegen ist durch das Verkehrszeichen 274-30 gekennzeichnet. Hier gilt die Vorfahrtsregel entsprechend der Beschilderung.