- E-Autos: Preise geraten ins Rutschen
- VW, Tesla, Toyota: Viele Hersteller senken Preise
- Rabatte für E-Autos nach Abschluss des Kaufvertrags
- Widerrufsrecht bei Fahrzeugfinanzierungen
E-Auto-Rabattschlacht: Nach dem Ende der Kaufprämie ist der Markt in Bewegung geraten. Wer sich jetzt nach einem Elektroauto umsieht, darf sich über teils hohe Rabatte freuen.
- E-Auto-Preise: Rabatte bis zu 19.040 Euro
- Nachlässe senken monatliche Kosten drastisch
- ADAC: Hersteller sollten nachhaltig für bezahlbare E-Mobilität sorgen
E-Autos: Preise geraten ins Rutschen
Die Entwicklung auf dem E-Auto-Markt nach dem Ende der staatlichen Umweltprämie bleibt dynamisch: Am Anfang boten zahlreiche Hersteller Übernahme-Garantien für die entfallene staatliche Förderung. Nun locken mehrere Marken mit noch deutlich höheren Nachlässen oder haben generell die Listenpreise gesenkt. Eine aktuelle ADAC Untersuchung gibt Aufschluss.
VW, Tesla, Toyota: Viele Hersteller senken Preise
Aktuelle E-Auto-Rabatte im Überblick
- Aktuell bietet Toyota auf den bZ4X bis zu 14.900 Euro Rabatt: Das elektrische Mittelklasse-Auto kostet demnach in der günstigsten Variante nur noch 34.900 Euro.
- VW gewährt auf die ID-Modelle 3, 4, 5 und 7 einen Nachlass von 3570 Euro.
- Renault verkauft den Mégane E-Tech aktuell um 6400 bis 7200 Euro günstiger.
- Bei den Modellen Atto 3, Dolphin, Seal, Han, Tang und ETP3 des chinesischen Herstellers BYD können Käufer zwischen 3000 und 19.040 Euro sparen.
Auch bei Fiat, Smart, Honda, Polestar, Hyundai und Tesla gibt es derzeit Schnäppchen.
Besonders attraktiv sind die Preisnachlässe für Fahrer und Fahrerinnen von Dienstwagen, falls der Listenpreis ermäßigt wurde: Ein niedrigerer Listenpreis, den einige Hersteller gewähren, wirkt sich positiv auf den zu versteuernden geldwerten Vorteil aus.
Rabatte für E-Autos nach Abschluss des Kaufvertrags
Für Kundinnen und Kunden wichtig: Bei bestellten Autos gelten in der Regel die Preise, die im Kaufvertrag festgeschrieben wurden. Konkret bedeutet das: Genauso wenig wie eine kurzfristige Preissteigerung zu Lasten des Käufers gehen darf, kann er auch nicht von einer kurzfristigen Preissenkung nach Vertragsschluss profitieren. Das geht nur, wenn man sich im Zuge einer Kulanzregelung einvernehmlich auf einen neuen Preis einigt.
Ganz schlechte Karten haben Käuferinnen und Käufer, die ein neues Auto nicht nur bestellt, sondern nach der Auslieferung bereits übernommen haben. Sie haben so gut wie keine Chancen, im Nachhinein von einer Preissenkung zu profitieren.
Widerrufsrecht bei Fahrzeugfinanzierungen
Wurde ein Auto über einen Fahrzeugkredit finanziert oder der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Internet, Telefon, usw.) abgeschlossen, haben Verbraucher möglicherweise ein Widerrufsrecht. Hier kann auch eine juristische Beratung sinnvoll sein.