Viele kommen ohne ihre Klimaanlage im Auto schon gar nicht mehr aus. Sei es beim Fahren auf der Autobahn oder im Stau. Dennoch ist es nicht immer ratsam, sie sofort einzuschalten. Zumindest Fahrerinnen und Fahrer von Verbrennern müssen dann mit Konsequenzen rechnen.
Klimaanlage: Davor warnt die StVO
Wer in Deutschland ein Fahrzeug führt, das Kraftstoff verbraucht, ist nicht nur mit den verkehrsbezogenen Regeln der StVO konfrontiert. Es gibt auch Vorschriften zum Schutz der Umwelt, die bei Missachtung Bußgelder bedeuten. Eines davon betrifft dich beispielsweise, wenn du die Klimaanlage im Auto verwendest.
Wer also in einem stehenden Verbrenner-Fahrzeug die Klimaanlage verwenden möchte und dafür den Motor laufen lässt, sollte sich dabei nicht erwischen lassen. Es droht ein Bußgeld von bis zu 80 Euro – auch, wenn die Nutzung der Klimaanlage hierbei nicht explizit in der StVO erwähnt ist. E-Autofahrer*innen sind hier fein raus, denn ihre Klimaanlage läuft elektrisch.
Lesetipp: So viel kostet eine Klimaanlage für zu Hause
jemand schaltet die Klimaanlage im Auto ein
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Hunderte Euro Bußgeld in Italien
Hierzulande kommst du damit allerdings noch vergleichsweise günstig davon. Eine neue Gesetzgebung in Italien sorgt dafür, dass die Klimaanlage im Auto, egal ob beim Parken oder im Stau, zwischen 223 Euro und 444 Euro Strafe bedeutet. Das berichtet unter anderem Efahrer.
Quellen: Gesetze im Netz, Efahrer, hna.de
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