Seit 1. März können in Österreich Autos von Fahrern, die viel zu schnell unterwegs waren, beschlagnahmt werden. Es sind laut einem Bericht Dutzende Fälle, darunter ein 21-Jähriger, der mit Tempo 247 durch Wien gerast sein soll.
Seit 1. März gilt: Wer im Ortsgebiet um 80 oder außerorts um 90 Kilometer pro Stunde schneller als erlaubt fährt, muss mit der Beschlagnahme des Fahrzeugs rechnen. Liegt bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, vor, sind Beschlagnahme und endgültige Abnahme schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.
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Schon 2021 hatte die Alpenrepublik die Strafen erhöht
Das Verkehrsministerium spricht nach Angaben der Zeitung von »durchwegs positiven« ersten Erfahrungen mit den neuen Strafen. Für eine gründliche Analyse sei es aber noch zu früh.
Österreich war mit der Maßnahme Ländern wie Italien und der Schweiz gefolgt. Schon 2021 hatte die Alpenrepublik in einem ersten Anti-Raser-Paket die Geldstrafen sowie die Dauer des Führerscheinentzugs drastisch erhöht.