Wer in Österreich viel zu schnell fährt, riskiert sein Auto. (Symbolbild)
Allerdings gibt es für eine dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs weitere Hürden. Laut der Zeitung, die sich auf Angaben von zwei Ministerien und neun Landesbehörden beruft, wurden bisher nur in zwei Fällen Fahrzeuge behördlich bestätigt beschlagnahmt. Die entsprechenden Verwaltungsstrafverfahren können mit einer Versteigerung des Fahrzeugs enden. Ein Verfahren betreffe einen 21-Jährigen, der bei Wien mit Tempo 247 erwischt worden sei.
Das Verkehrsministerium spricht nach Angaben der Zeitung von „durchwegs positiven“ ersten Erfahrungen mit den neuen Strafen. Für eine gründliche Analyse sei es aber noch zu früh. Österreich war mit der Maßnahme Ländern wie Italien und der Schweiz gefolgt. Schon 2021 hatte die Alpenrepublik in einem ersten Anti-Raser-Paket die Geldstrafen sowie die Dauer des Führerscheinentzugs drastisch erhöht. (dpa)