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So funktioniert freihändiges Fahren im BMW i5

so funktioniert freihändiges fahren im bmw i5

So funktioniert freihändiges Fahren im BMW i5

Mit dem neuen 5er geht BMW den nächsten Schritt in Richtung autonomes Fahren: Unter bestimmten Bedingungen darf man damit dauerhaft freihändig fahren, automatische Spurwechsel werden durch einen Blick in den Spiegel ausgelöst. Die Sache hat für österreichische Kunden allerdings einen Haken.

Böse Zungen behaupten, das wirklich Besondere an dem neuen Assistenzsystem sei, dass das Auto selbsttätig und absolut zuverlässig blinkt – eine Fähigkeit, die BMW-Fahrern pseudolustig gerne abgesprochen wird.

Und so funktioniert es:

Zunächst muss man auf einer Autobahn unterwegs sein. Hier aktiviert man den Radartempomaten. Sobald dann am Tachodisplay der Hinweis erscheint, dass das System bereit ist, kann man die Hände vom Lenkrad nehmen. Voraussetzung ist, dass das Auto das geltende Tempolimit automatisch übernommen hat.

Läuft man auf ein langsameres Fahrzeug auf und es ist möglich zu überholen, prüft der BMW, ob ein schnellerer Verkehrsteilnehmer gerade heranrauscht. Ist das nicht (mehr) der Fall, ertönt ein Signal. Dann muss der Fahrer nur mindestens eine Sekunde in den entsprechenden Außenspiegel blicken – und der Spurwechsel beginnt. Nach dem Überholvorgang folgt das gleiche Procedere für die Rückkehr zur vorigen Spur.

Wirklich autonom ist man aber nicht unterwegs, denn der Fahrer muss die Augen auf die Straße richten. Blickt er längere Zeit woanders hin – und sei es auf das Zentraldisplay – ertönt eine Ablenkungswarnung. Schaut der Fahrer dann nicht nach vorn, schaltet sich der Assistent ab. Das ist bei Mercedes anders, dort aber nur bis Tempo 60.

In Österreich nicht zugelassen

Vorerst hat BMW in Europa nur eine Ausnahmegenehmigung für Deutschland erhalten, auf dem Rest des Kontinents kann und darf der Assistent nicht verwendet werden. Die generelle Zulassung wurde aber bereits beantragt, die Genehmigung wird aber noch dauern.

In Österreich bietet BMW das System nicht aktiv an. Heimische Kunden, die oft auf deutschen Autobahnen unterwegs sind und dort gerne freihändig fahren möchten, sollten sich davon aber nicht entmutigen lassen: Auf Anfrage wird der Händler die entsprechende Ausstattung sehr wohl bestellen – das ist EU-Recht.

Was es nicht separat gibt, ist die automatische Blinkfunktion. Schade eigentlich.

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